16.44

Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS, Wien): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich beginne mit mei­nem, ich müsste fast sagen, ceterum censeo: There is no such thing as a green pass. – Es gibt keinen grünen Pass, zumindest nicht außerhalb von Israel.

Was wir heute beschließen, ist eine österreichische technische Grundlage für das digi­tale Covid-Zertifikat der EU, das ab 1. Juli gelten soll. Weil es sowieso erst ab 1. Juli gelten soll, verstehe ich auch nicht die Eile, die da wieder von den Regierungsparteien gekommen ist, mit einer Sondersitzung im Nationalrat, damit wir die Vorlage heute im Bundesrat haben. Wir haben die nächste Bundesratssitzung am 24.6. Bis dahin wäre es sich mit einem ordentlicheren Gesetzgebungsprozess, einer längeren Begutachtungs­frist auch ausgegangen. Ich weiß es nicht, aber ich habe eine Ahnung, warum das so durchgepeitscht werden musste: weil der Herr Bundeskanzler wieder einmal eine Da­tumsankündigung gemacht hat, ohne vorher mit den Leuten zu sprechen, die dann für die Umsetzung zuständig sind.

Diese EU-weite Harmonisierung ist eine Harmonisierung der Nachweisform, es ist keine Harmonisierung der zu erbringenden Nachweise. Es bleibt weiterhin jedem europäi­schen Staat, sei es innerhalb der EU, sei es im Schengenraum, selbst überlassen, das Niveau der Nachweise festzulegen, also zum Beispiel ob der Impfnachweis 22 Tage nach der ersten Impfung oder erst zwei Wochen nach der zweiten Impfung gültig ist, ob für die Einreise ein PCR-Test notwendig ist oder ob auch ein Antigentest genügt.

Daran ändert sich ja nichts. Deswegen befinden wir uns in Wirklichkeit sowieso nur auf der Metaebene der ganzen Covid-Diskussion, denn das, was wir innerstaatlich regeln oder was für Grenzüberschreitungen geregelt wird, verändert sich nicht durch das, was wir heute beschließen.

Diese EU-weite Harmonisierung ist hilfreich für die Reisetätigkeit, sowohl für Österrei­cherinnen und Österreicher ins Ausland als auch für Touristinnen und Touristen oder Geschäftsreisende aus dem Ausland nach Österreich.

In Wirklichkeit beschließen wir heute die technischen Grundlagen dafür, dass es eine dezentrale Datenbankabfrage geben soll. Das konnte im Unterschied zum ursprüngli­chen Gesetzentwurf verhandelt werden, was deshalb so wichtig war, weil durch die tech­nische Nachweisform keine Bewegungsprofile ermöglicht werden sollen und die Daten­schutzstandards eingehalten werden müssen.

Solange die Pandemie in Österreich noch ein Erkrankungsniveau auslöst, das gesetz­liche Maßnahmen erfordert, die diejenigen bei anderen Infektionskrankheiten überstei­gen, ist es natürlich sinnvoll, dass das Zusammenströmen größerer Menschenmengen oder der Kontakt mit gefährdeten Personen an den Nachweis einer – das haben wir heute schon gehört – geringen epidemiologischen Gefahr geknüpft wird. Das bedeutet in Österreich vor allem Eintrittstests, von denen aber Genesene und seit nicht allzu lan­ger Zeit endlich auch Geimpfte ausgenommen sind.

Die Regelung, die wir heute beschließen, hat ein Ablaufdatum – das ist auch wichtig –, ein gesetzliches Ablaufdatum mit Juni 2022, was aber, Herr Minister, durch Ihre Verord­nung ja nicht notwendigerweise ausgeschöpft werden muss.

Die heutige Novelle ist in der letztlich vereinbarten Version das Drama nicht wert, sie ist ein nüchterner, richtiger Schritt in die richtige Richtung. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

16.48

Vizepräsident Dr. Peter Raggl: Zu einer Stellungnahme zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Wolfgang Mückstein. – Bitte.