17.59

Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Dr. Wolfgang Mückstein: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Als ich vor zwei Monaten angefangen habe, hat es, was die Ärztekammer, die Ärzte betroffen hat, vier Themen gegeben. Das eine war das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz, dann eben die Ärzteliste, die An- und Aberkennung von Ausbildungsstätten und schlussend­lich die Qualitätssicherung.

Es wurde ja schon letzten Monat das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz beschlossen, auch Sie haben das beschlossen. Wir haben diese Opt-out-Möglichkeit für vier Jahre verlängert, auf 55 Stunden, und dann wird die durchschnittliche Arbeitszeit, die Spitals­ärzte arbeiten dürfen, auf 52 Stunden reduziert. Ich glaube, das ist ein guter Kompromiss zwischen den Bedürfnissen vor allem der kleinen Häuser am Land und auch den Be­dürf­nissen der Kolleginnen und Kollegen, der Ärztinnen und Ärzte, die doch wissen, dass sie sich im Verlauf der nächsten Jahre dann der EU-weiten Arbeitszeitrichtlinie von 48 Stun­den annähern werden.

Dann gibt es – und da möchte ich differenzieren – zwei weitere Themen, nämlich die Ärzteliste und die An- und Aberkennung von Ausbildungsstätten. Da hat es, wie heute auch schon erwähnt worden ist, vor 35 Jahren hier im Parlament einen Fehler gegeben. Da ist nämlich in Landeskompetenzen eingegriffen worden, es sind Kompetenzen an die Ärztekammer übertragen worden, die Länder sind aber bei diesem übertragenen Wir­kungsbereich nicht gefragt worden, und das ist eingeklagt worden. Daher hat der VfGH schon vor, glaube ich, drei Jahren in einem ersten Schritt den Ländern die Aberkennung von Ausbildungsstätten übertragen, wie es halt dem normalen Verlauf entsprochen hätte, wenn dieser Fehler vor 35 Jahren nicht gemacht worden wäre. Er hat auch die Ärzteliste infrage gestellt.

Wir haben mit den Ländern, die dafür eigentlich kompetenzmäßig zuständig sind, ver­handelt. Das war ein langer und aufwendiger Verhandlungsprozess, und wir haben eine Lösung gefunden, bei der die Ärzteliste grundsätzlich bei der Kammer verbleibt, auch unbefristet, und die Länder umfangreichen Zugriff auf die Daten bekommen. Damit ist, glaube ich, beiden gedient. Bei der An- und Aberkennung der Ausbildungsstätten haben die Länder diese Karte gezogen. Das gehört ihnen kompetenzmäßig, und daher bekom­men sie es auch. Die Österreichische Ärztekammer hat ein Anhörungsrecht bekommen, und die Länder wiederum müssen begründen, warum Ausbildungsstätten an- und aber­kannt werden, falls sie von der fachlichen Stellungnahme der ÖÄK abweichende Be­schlüsse fassen. Das ist, wie es ist.

Betreffend Qualitätssicherung möchte ich anmerken: Es hat an sich, wie man auch hier an den Redebeiträgen sieht, über alle Fraktionen des Hauses einen sehr breiten poli­tischen Konsens gegeben, aber auch die Länder haben mit einer Stimme ge­sprochen, ebenso wie die PatientInnenanwaltschaft. Überall hat man vernommen, dass die Quali­tätssicherung im ärztlichen Bereich neu geregelt werden soll. Dem haben wir jetzt mit langen Übergangsfristen entsprochen. Falls es tatsächlich bis zum 31. Dezember 2023 keinen Konsens zwischen den Systempartnern gibt – wobei ich hier durchaus auch die Ärztekammer als Systempartner sehe –, dann fällt es an das Gesundheitsministerium. Dann übernehmen wir die Agenden der Qualitätssicherung im ärztlichen Bereich.

Also ich glaube, dass diese vier Themen, die zum Teil doch über zweieinhalb Jahre ver­­handelt worden sind, jetzt abgeschlossen sind. Ich bedanke mich bei allen Fraktionen hier für die Mitarbeit, dass wir das endlich haben erledigen können, und ich glaube, es ist ins­ge­samt ein respektables Ergebnis geworden. – Danke. (Beifall bei Grünen, ÖVP und SPÖ.)

18.03