19.41

Bundesrätin Andrea Michaela Schartel (FPÖ, Steiermark): Frau Präsidentin! Herr Minister! Bevor ich zu den einzelnen Tagesordnungspunkten komme, möchte ich eine große Bitte an Sie richten, und zwar: Es ist jetzt im Ausschuss wieder vorgekommen, dass uns gerade von Ihrem Ministerium zu so wichtigen, durchaus arbeitsrechtlichen Stücken bedauerlicherweise kein Experte zur Verfügung gestanden ist, dem wir sozu­sagen Fragen stellen konnten, die er uns beantworten könnte. Es ist wirklich so, dass das gerade in Ihrem Bereich immer wieder vorkommt, daher ersuche ich Sie, Herr Minister – ich gehe einmal davon aus, dass Sie sicher Fachbeamte in Ihrem Ressort haben –, dass Sie uns wirkliche Experten schicken. (Beifall bei der FPÖ sowie der Bundesrätin Grossmann.)

Wir haben jetzt hinsichtlich der Materie mehrere unterschiedliche Tagesordnungspunkte, ich möchte mich auf zwei konzentrieren. Bei dem einen geht es um das Mutterschutz­gesetz. Ich habe ganz am Anfang, als die Pandemie losgegangen ist, die große Hoffnung gehabt da waren gerade weibliche Ministerinnen für diese Materie zuständig , dass man das gerade in solch einer Situation ins Mutterschutzgesetz aufnimmt. Was wäre dabei gewesen? Es hätte  es gibt auch jetzt schon sehr, sehr viele Gründe einen Grund gegeben, ein vorverlegtes Beschäftigungsverbot zu machen, damit wäre gerade den Betroffenen irrsinnig geholfen. Wir müssten nicht immer neue Gesetze machen, alles verlängern, und wir hätten da Sie ja immer davon reden, man muss ja weiter­denken, es ist noch nicht ausgestanden, es kann ja wieder etwas kommen, in einem Jahr, in zwei Jahren  dann vor allem ein Gesetz, das wir in vielen Bereichen, wenn es um solche medizinischen, gesundheitlichen Krisen geht, anwenden könnten. Das wäre wirklich ein Appell, das wäre zukunftsorientiert und würde viele, viele werdende Mütter einfach seelisch entlasten. (Beifall bei der FPÖ.)

Nein, was macht die Regierung? Sie führt die indirekte Impfpflicht für werdende Mütter ein. Jetzt wird diese Sonderfreistellung, die noch dazu bis 30.9. befristet ist, an einen Nachweis der werdenden Mutter gekoppelt, ob sie nicht doch vielleicht schon den ge­eigneten Impfschutz hat und dadurch ja überhaupt kein Recht hat, denn bei einer werdenden Mutter ist die Ansteckungsgefahr, wenn sie zweimal geimpft ist, nicht vor­handen, aber bei allen anderen ist sie dann doch wieder vorhanden, denn wir brauchen trotzdem wieder die Maske. Die Möglichkeit, dass man mit dem grünen Pass am Leben teilhaben kann, ist befristet, aber bei den werdenden Müttern ist man sich ganz, ganz sicher, also da hilft die Impfung tausendprozentig. Glauben Sie das wirklich? (Beifall bei der FPÖ. Bundesminister Kocher schüttelt den Kopf.) Eben!

Das ist auch der Grund, warum wir das ablehnen, denn keiner von der Regierung traut sich, sich hierherzustellen und den Menschen zu sagen: Ja, wir sind für die Impfpflicht ohne Wenn und Aber! – Ihr versteckt es immer im Hintergrund. Man findet irgendwelche Dinge, die in Wirklichkeit eine Impfpflicht und nichts anderes sind. Das Schlimmste, finde ich, ist, dass es bei werdenden Müttern um ein ungeborenes Leben geht. Heute habt ihr schon wieder darüber philosophiert, dass wir die Welt und die armen Kindern retten müssen und was weiß ich. Sind euch die eigenen gar nichts mehr wert? (Beifall bei der FPÖ.)

Deshalb ist es mir persönlich ganz, ganz wichtig, jetzt diesen Entschließungsantrag zu dieser Thematik einzubringen:

Entschließungsantrag

der BundesrätInnen Andrea Michaela Schartel, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Keine Impfpflicht für Kinder und Jugendliche“

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass

- die aktuell geltende Impfempfehlung im Zusammenhang mit Covid-Impfstoffen für Kin­der und Jugendlichen zurückgenommen wird und

- es zu keiner Impfpflicht für Kinder und Jugendliche im Zuge der Einführung des soge­nannten ,Grünen Passes‘ und der ,3-G-Regelung‘ kommt.“

*****

(Beifall bei der FPÖ.)

Was sicherlich eine sehr gute und wesentliche Sache ist, die auch in diesem Konvolut der Gesetze versteckt ist, ist die Verlängerung oder die Neuregelung der KUA Phase fünf – Phase fünf haben wir jetzt schon, damit ich das nicht vergesse, zu sagen. Natürlich wird es Betriebe geben, die aufgrund bestimmter Veränderungen, wie der Aufhebung von Schließungen, durchaus schön langsam wieder in einen normalen Berufsalltag hineinkommen. Dort wird es auch Arbeitnehmer geben, die durchaus wieder von der Teilzeitbeschäftigung in eine Vollzeitbeschäftigung kommen.

Es gibt aber auch sehr viele Betriebe, die von anderen Betrieben abhängig sind, für die sie zum Beispiel Werbung machen also die Werbemittelverteiler, die Prospektverteiler, die ja eh leider nicht sehr viel verdienen –; bei denen ist es davon abhängig, wie das Reisebüro, der Busfahrer wirbt, und dann haben sie vielleicht die Chance, einen Umsatz zu machen. Deshalb ist das sicherlich gut, da die unter Umständen auch diese KUA Phase fünf brauchen.

Wozu ich Sie jetzt etwas fragen muss, lieber Herr Minister da ich ja keinen Experten im Ausschuss fragen konnte, weil ja leider keiner da war , ist die Geschichte mit dem Urlaub. Ich habe mir jetzt also alle Stenographischen Protokolle durchgelesen, National­rat und so weiter. Ist das jetzt wirklich so – nehmen wir an, man nutzt die KUA Phase fünf zur Gänze aus, ich glaube, bis Ende des Jahres gilt das –: Es sind jetzt vom 1. Juli an sechs Monate, es steht, dass für mindestens zwei Monate eine Woche Urlaub zu verbrauchen ist: Muss man dann drei Wochen Urlaub verbrauchen? Was macht man aber, wenn es zum Beispiel unter Umständen gerade dann, in dieser Zeit anläuft und nun endlich Arbeit da wäre, der Arbeitgeber jetzt aber seinen Leuten Urlaub geben muss, da er sonst gestraft wird? Also es wäre toll, wenn Sie mir das nachher bitte beantworten könnten.

Dass das Berufsausbildungsgesetz auch angepasst werden muss, ist wichtig, da es natürlich auch Betriebe sein können, in denen Lehrlinge noch in einem Lehrverhältnis sind. Natürlich muss diesbezüglich das Berufsausbildungsgesetz angepasst werden.

Der letzte Tagesordnungspunkt in diesem Konvolut betrifft die Geschichte mit dem Kos­tenersatz für die Betriebstestungen. Das ist auch wieder so etwas, bei dem ich mir denke, bei manchen Dingen hört die Pandemie im September auf, bei anderen im Dezember, manches geht sogar nur bis März 2021. Das sind so Dinge, die nicht nur die Menschen verunsichern, ich finde das schön langsam ein bisschen lächerlich. Wenn man sich hierherstellt und sagt: Um Gottes willen, wir brauchen die Masken, das alles ist noch immer tragisch, die Impfung ist nicht schlecht, aber in Wirklichkeit eigentlich doch nicht so hundertprozentig, Betriebe müssen unbedingt testen, testen, testen, aber zahlen dürfen sie es selber!, dann passt das für mich einfach alles nicht zusammen.

Wie gesagt, ich kann es nur wiederholen, eine Kollegin von mir hat es heute schon ge­sagt: Entweder Sie arbeiten im Sinne der Österreicher oder Sie treten zurück! (Beifall bei der FPÖ.)

19.49

Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Der von den Bundesräten Andrea Michaela Schartel, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „Keine Impfpflicht für Kinder und Jugendliche“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Heike Eder. – Bitte, Frau Bun­des­rätin.