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Bundesminister für Arbeit Mag. Dr. Martin Kocher: Frau Präsidentin! Werte Bundes­rätinnen und Bundesräte! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich sage vielleicht noch ein paar Dinge, was die Arbeitsmarktlage betrifft. Das habe ich vorhin recht kurz gemacht.

Wir sind jetzt, was die Arbeitslosigkeit betrifft, zwar unter dem Niveau der Arbeitslosigkeit von Juni 2015, 2016 und 2017 oder ungefähr auf dem gleichen Niveau, allerdings immer noch um 25 000 Personen über dem Niveau von 2019, dem Jahr vor der Pandemie. Das heißt, die Pandemiefolgen sind auf dem Arbeitsmarkt noch nicht voll verdaut, das wird noch dauern. Heute hat es in den Prognosen der Wirtschaftsforschungsinstitute auch ganz klar geheißen, auf dem Arbeitsmarkt wird es noch ein bis zwei, vielleicht drei Jahre dauern, bis die Pandemie völlig verarbeitet ist. Deshalb geht es auch darum, in dieser Phase jetzt weiter zu unterstützen.

Neben der Verlängerung der Kurzarbeit geht es darum, auch die Menschen, die auch nach solchen Rezessionen besonders betroffen sind, die auch noch im Aufschwung betroffen sind, zu unterstützen. Die Erhöhung der Notstandshilfe auf das Niveau des Arbeitslosengeldes ist so eine Maßnahme. Wir verlängern das bis Ende des dritten Quartals. Ich halte es für richtig, diese erhöhte Notstandshilfe bis Ende September auszuzahlen.

Warum ist auch dieser Zeitpunkt entscheidend? – Weil wir ein Programm für Langzeit­arbeitslose in Planung haben, das mit 1. Juli beginnt, aber erst im Herbst vollständig ausgerollt wird. In dieser Übergangsphase braucht es die Erhöhung der Notstandshilfe als Übergang.

Wir haben eine Erhöhung der Zahl der Langzeitarbeitslosen gesehen, und es muss für jeden Langzeitarbeitslosen, für jede Langzeitarbeitslose ein Angebot geben. Mit dem Programm Sprungbrett wird es das geben.

Ich verstehe auch nicht ganz, warum es immer kleingeredet wird. Wir sprechen von zusätzlichen 300 Millionen Euro zum Start. Das ist ein recht beachtlicher Brocken, der da zur Integration von Langzeitarbeitslosen eingesetzt wird.

Ich verstehe auch nicht ganz, warum immer gesagt wird, wir warten zu lange. Stellen Sie sich vor, wir hätten dieses Programm vor drei Monaten gestartet, in einer Phase, als noch bei Weitem mehr Menschen arbeitslos waren, als bei Weitem weniger Beschäf­tigung geschaffen worden ist! Diese zusätzlichen Arbeitsplätze hätten dann Leute verdrängt, die keine Förderung bekommen hätten. Diese Verdrängungseffekte sind im Aufschwung bei Weitem geringer. Deswegen macht es ja auch absolut Sinn, zu diesem Zeitpunkt, wenn der Aufschwung da ist, das Programm auszurollen. Also all das macht Sinn. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir haben mit der Erhöhung der Notstandshilfe 215 000 Personen erreicht oder er­reichen sie, die davon profitieren und deren Entschädigung auf dem Niveau des Arbeits­losengeldes bleibt.

Natürlich gibt es auch bei den Betrieben in der Pandemie immer noch Schwierigkeiten, und deshalb – das ist der Hauptgrund – wird die Angleichung der Kündigungsfristen noch einmal um drei Monate verschoben. Ich stehe zu dieser Angleichung, aber diese Fristverlängerung erlaubt jetzt noch einmal den Kollektivvertragsparteien, weitere Kon­kretisierungen vorzunehmen. Auch da gab es den Wunsch, noch etwas Zeit zu haben. Die Angleichung kommt, und ich halte sie für gut.

Ich muss noch eine Frage beantworten, die gestellt worden ist. Das mache ich jetzt explizit: In dieser Kurzarbeitsregelung ist eine verpflichtende Vereinbarung auf Betriebs­ebene zum Abbau des Urlaubs vorgesehen. Das ist vorgesehen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei BundesrätInnen der Grünen.)

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