13.11

Bundesminister für Finanzen Mag. Gernot Blümel, MBA: Frau Vorsitzende! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Ich darf betreffend das vorliegende Gesetzespaket kurz auf zwei aus meiner Sicht sehr relevante Themen eingehen, die auch in der Debatte angesprochen worden sind: auf die Änderungen einer­seits bei der Transparenzdatenbank, andererseits beim Kommunalinvestitionsgesetz.

Zur Transparenzdatenbank darf ich dem Kollegen von den NEOS in vielen Bereichen recht geben. Ja, ich glaube, wir müssen die Transparenzdatenbank weiterentwickeln, das ist nicht das Ende. Die Geschichte der Transparenzdatenbank kennend: Es ist ja schon einiges passiert, bei Weitem aber noch nicht alles, und deswegen bin auch ich noch nicht zufrieden. Der Schritt, der heute gesetzt wird, ist aber ein wichtiger, um näm­lich die 3,5 Milliarden Euro aus dem Coronawiederaufbaufonds im Budget entsprechend sichtbar zu machen und die Möglichkeit zu schaffen, die notwendige Transparenz für die Abgabenbehörden sicherzustellen, um nachzuvollziehen, wie auch steuerliche Aspekte mit einfließen. Dennoch gebe ich Ihnen recht, dass das noch nicht das Ende des Liedes ist.

Beim kommunalen Investitionsprogramm haben wir die letzten Monate und das letzte Jahr hindurch immer wieder Adaptierungen vorgenommen. Wir haben ein zweites Ge­meindepaket aufgelegt, um die Liquidität sicherzustellen und die Möglichkeit zu geben, die erste Milliarde aus dem KIG auch abrufen zu können. Darüber hat es auch hier im Bundesrat viele Debatten gegeben. Ich bedanke mich für die konstruktiven Vorschläge.

Nun ist eine Situation eingetreten, die wir alle erhofft haben, aber nicht jeder wirklich vorhergesehen hat, denn wir haben mittlerweile die Situation, dass es in Teilen der Wirt­schaft fast schon zu einer Überhitzung kommt. Wir sehen, dass die Rohstoffpreise stei­gen, es gibt eine klassische Vermögenswertinflation und es gibt viele Unternehmen, die so viele Aufträge haben, dass sie diese in vielen Bereichen nicht mehr annehmen kön­nen, hinauszögern müssen et cetera. Das führt natürlich dazu, dass Auftraggeber länger darauf warten müssen, Zuschläge zu erhalten oder auch um die ersten Abschlüsse wirklich bei den Behörden einreichen zu können.

Um auch die Möglichkeit zu geben, dass wirklich das gesamte Geld abgerufen wird, ist es wichtig, dass wir die Fristen verlängern. Das ist einer der wesentlichen Punkte.

Darüber hinaus ist auch neu, dass die Zuschüsse des Bundes auch für die Kinderbetreu­ung in den Sommerferien 2021 und 2022 verwendet werden können. Auch das, glaube ich, ist eine wichtige Flexibilisierung und eine Maßnahme, um das Geld wirklich fließen lassen zu können.

Generell sind aus dem kommunalen Investitionsprogramm bisher 740 Millionen Euro genehmigt und an rund 1 693 Gemeinden oder Gemeindeverbände ausbezahlt worden. Das hat natürlich auch viele Investitionen darüber hinaus ausgelöst, nämlich rund 2,6 Milliarden Euro. Dieses Programm kann sich aus meiner Sicht sehen lassen. Ich danke auch für die konstruktiven Debatten zur Weiterentwicklung in diesem Bereich. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

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