15.17

Bundesrat Andreas Lackner (Grüne, Steiermark): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz muss geändert werden, weil es eine Vorabent­scheidung des EuGH gibt, wonach Obergrenzen in diesem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz schlichtweg fehlen und auch eine fixe Untergrenze nicht zulässig ist, weil beides den europäischen Verträgen widerspricht. Dieser Entscheid wurde im Herbst 2019 gefällt, und seit damals haben sich die Behörden in Wirklichkeit kaum mehr getraut, gegen Lohn- und Sozialdumping entsprechend wirkungsvoll vorzugehen.

Die große Mehrheit der Fälle im Bereich des Lohn- und Sozialdumpings, nämlich über 90 Prozent, betraf weniger als fünf ArbeitnehmerInnen; Fälle mit über 50 betroffenen ArbeitnehmerInnen treten so gut wie gar nicht auf. Obwohl das alte Gesetz pro betrof­fenem Arbeitnehmer, pro betroffener Arbeitnehmerin Strafen von 10 000 beziehungs­weise 20 000 Euro vorsah, fielen die real verhängten Strafen eher mickrig aus. So wurde Unterentlohnung durchschnittlich je Fall – und das unabhängig von der Anzahl der betroffenen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen – mit 7 939 Euro bestraft, die durchschnittliche Strafe pro ArbeitnehmerIn betrug 2 873 Euro. Also sehr abschreckend hat der fiktive Strafrahmen ganz offensichtlich nicht gewirkt. (Zwischenruf der Bundes­rätin Schumann.) Das Kumulationsprinzip hat nicht annähernd erfüllt, was erhofft wurde.

Aufgrund der neuen Systematik ist davon auszugehen, dass zukünftig höhere Strafen verhängt werden, auch weil ein konkreter Strafrahmen zur Orientierung vorgesehen ist. In der Praxis wird das Stufensystem dazu führen, dass die Strafen im Vergleich zur Kumulationsregelung höher werden (Bundesrätin Schumann: Na geh!) – ja, schauen wir es uns in zwei Jahren an –, auch weil den entscheidenden BeamtInnen ein klarer Raster vorgegeben wird. (Bundesrätin Grimling: Schauen wir uns das an!)

Außerdem ermöglichen es die neuen Regelungen besser als die bisherigen, Verfahrens­einstellungen durch Nichtentscheidung zu verhindern; das ist nämlich auch nicht so selten vorgekommen. Insgesamt wird mit dieser Gesetzesänderung also effektiver gegen Lohn- und Sozialdumping vorgegangen werden. (Zwischenruf des Bundesrates Schachner.)

Zu Tagesordnungspunkt 11 möchte ich sagen, dass die schrittweise Abschaffung der sogenannten Sonderunterstützung durch Anhebung der Zugangsvoraussetzungen – also ohne Verlust der bisher bereits erworbenen Ansprüche – eine Regelung ist, die nur einen sehr kleinen Kreis betrifft. Die Gewerkschaft schätzt diesen auf etwa 190 Per­sonen. Die Sonderunterstützung ist eine Art vom AMS finanzierte Frühpension für Men­schen, die zumindest fünf Jahre im Bergbau gearbeitet haben, beziehungsweise Men­schen, die vor 1995 in einem Bergbaubetrieb gearbeitet haben.

Dabei stellt sich halt schon auch grundsätzlich die Frage, warum es eine Gruppe von arbeitsfähigen Menschen geben soll, die mit 52 Jahren in eine Art Pension gehen können, wenn es alle anderen nicht können. (Bundesrätin Schumann: Weil Sie im Bergwerk gearbeitet haben?!) – Ich habe gesagt: arbeitsfähige, gesunde Menschen.

Bezüglich der Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes begrüße ich die Er­weiterung des Bildungsbonus auch auf Menschen, die schon vor dem 1. Oktober 2020 eine AMS-Ausbildung begonnen haben, sehr. Ebenso begrüße ich die Erweiterung des Fachkräftestipendiums auf nicht akademische Ausbildungen in der Elementarpädagogik und in der Pflege. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei BundesrätInnen der ÖVP.)

15.22

Vizepräsident Günther Novak: Danke.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Kollege Bundesrat Arlamovsky. Ich erteile ihm dieses.