15.55

Bundesrat Robert Seeber (ÖVP, Oberösterreich): Bei diesem Gesetz betreffend den Staatsschutz sind wir auf einer Linie, es ist also eine einstimmige Angelegenheit. Es geht um die Neustrukturierung des Verfassungsschutzes.

Wir alle erinnern uns noch an die Zeit voriges Jahr im November. Es ist die Diskussion aufgeflammt, dass an einer Verbesserung des BVT gearbeitet werden muss. Verbes­serungen sind immer gut. Verfassungsschutz und Nachrichtendienst werden in der DSN – Kürzel für Direktion Staatsschutz, Staatssicherheit und Nachrichtendienst – jetzt getrennt. Es gibt also eine Stärkung des Nachrichtendienstes und es gibt eine Berichtspflicht und Stärkung der parlamentarischen Kontrolle. Wir haben es gerade gehört: Zur Kontrolle wird eine unabhängige Kommission geschaffen. Diese Kommission wird mit Zweidrittelmehrheit gewählt – wie eine Regelung im Verfassungsrang. Das war, wie wir alle wissen, den eingebundenen Parteien, den Oppositionsparteien, wichtig, und dem wurde auch Rechnung getragen. Letztendlich hat man sozusagen auch an einer Entpolitisierung mitgewirkt.

Es ist also ein sehr ausgewogenes Paket, welches die Neustrukturierung des Verfas­sungsschutzes betrifft. Der Nachrichtendienst erledigt die Gefahrenaufklärung, während der Staatsschutz, die Staatspolizei für die Gefahrenabwehr zuständig ist.

Die Vertrauenswürdigkeit des BVT wird auf diese Weise hergestellt. Auch werden die Mitarbeiter in Zukunft eine Vertrauenswürdigkeitsprüfung durchlaufen. Darüber hinaus wird in den nächsten fünf Jahren die Zahl der Mitarbeiter verdoppelt, und es kommt zu einer Stärkung der internen und auch externen parlamentarischen Kontrolle.

Abschließend möchte ich – Hand in Hand – auch das Terror-Bekämpfungs-Gesetz erwähnen. Bisher haben wir die Problematik gehabt, dass terroristische Straftäter nach einer bedingten Entlassung nicht so gut überwacht wurden. Das ist in Zukunft der Fall. Auch gibt es einen neuen Straftatbestand betreffend den politischen Islam und eine effi­zientere Bekämpfung der Geldwäsche beziehungsweise der Terrorismusfinanzierung.

Was das Staatsbürgerschaftsrecht betrifft, gestatten Sie mir noch den Hinweis, dass man bisher jemandem, der verurteilt wurde, die Staatsbürgerschaft nicht entziehen konnte. Das wird nach dem neuen Gesetz ebenfalls möglich sein.

Letztlich, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist dieser Tag, an dem der Beschluss zum neuen Staatsschutzgesetz fällt, ein guter Tag, wenn ich so sagen darf, für den Parlamen­tarismus. Alle Parteien wurden eingebunden. Mit dieser größten Verfassungsschutz­reform der Zweiten Republik machen wir im Kampf gegen den politischen Islam und den Terror beziehungsweise betreffend Migration und Asyl einen großen Schritt nach vorne. Danke daher für die Zustimmung! – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei BundesrätInnen der Grünen.)

15.58

Vizepräsident Günther Novak: Danke, Herr Bundesrat. Das war eine Punktlandung.

Ich unterbreche nunmehr die Verhandlungen über Tagesordnungspunkt 12.