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Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M.: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Bundesräte und Bundesrätinnen! (In Richtung Bundesministerin Schramböck:) Liebe Frau Kollegin! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Mit dieser Umsetzung der Richtlinie haben wir einen weiteren Schritt zur Stärkung des Wettbe­werbsrechts, aber auch der Wettbewerbsbehörden vorgenommen. Man kann durchaus sagen: Ein leuchtendes Beispiel für eine starke Wettbewerbsbehörde ist auch die Kom­mission selbst, die das europäische Wettbewerbs- und Kartellrecht sehr erfolgreich voll­zieht, auch im Kampf gegen die ganz großen Kartellsünder. Mit der Umsetzung dieser Richtlinie verpflichten sich die Mitgliedstaaten dazu, auch ihren Wettbewerbsbehörden vergleichbare Befugnisse einzuräumen. (Vizepräsident Novak übernimmt den Vorsitz.)

Die Umsetzung der Richtlinie bietet gleichzeitig auch Möglichkeiten, Punkte umzu­setzen, die wir uns im Regierungsprogramm im Bereich des Kartell- und Wettbewerbs­rechts vorgenommen haben. Das umfasst eine Fülle von Regelungen, auf die ich jetzt nicht im Einzelnen eingehen kann, aber es ist mir trotzdem wichtig, ein paar heraus­zugreifen, die besonders wichtig sind.

Und zwar gibt es, wenn es um unternehmerische Kooperationen zum Zweck einer öko­logisch nachhaltigen und klimaneutralen Wirtschaft geht, eine Ausnahme vom Kartell­verbot, weil das eben wichtig ist, um unternehmerische Kooperationen in diesem Bereich zu fördern und den Unternehmen die Rechtssicherheit zu bieten, ökologisch nachhaltig und auch klimaneutral zu wirtschaften.

Darüber hinaus sieht die Novelle Regelungen vor, die dem Missbrauch einer überragen­den Marktmacht in der digitalen Wirtschaft vorbeugen sollen – ich glaube, gerade in Zeiten der Digitalisierung ist das besonders wichtig.

Einen Punkt möchte ich noch herausgreifen, weil er immer wieder erwähnt wurde: Wir haben das Begutachtungsverfahren sehr, sehr ernst genommen. Wir haben uns ganz genau angeschaut, was kritisiert wurde, und haben viele Punkte entsprechend ange­passt. So ist es jetzt so, dass die Bundeswettbewerbsbehörde auch verlangen kann, dass das Auskunftsersuchen schriftlich gestellt wird. Dadurch werden Transparenz und Nachvollziehbarkeit gewährleistet. Anders als im Ministerialentwurf vorgesehen müssen Auskünfte nun nicht unverzüglich erteilt werden, sondern binnen einer angemessenen Frist. Dadurch wird gewährleistet, dass die Bundeswettbewerbsbehörde nicht von wich­tiger Ermittlungsarbeit abgehalten wird, trotzdem aber binnen angemessener Frist Auskunft erteilen kann. Unabhängig davon unterliegen Auskünfte über laufende oder bevorstehende Hausdurchsuchungen grundsätzlich nicht dem Auskunftsrecht.

Insofern haben wir all die Kritik, die im Begutachtungsverfahren gekommen ist, sehr ernst genommen und haben die Punkte in diesem Zusammenhang entsprechend umge­setzt. Ich bitte Sie daher darum, Ihre Zustimmung zu erteilen. – Danke schön. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

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