19.52

Bundesrat Dr. Johannes Hübner (FPÖ, Wien): Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Ministerin! Zur ersten Materie, dem Verbraucherschutz, hat Kollege Egger von den Sozialdemokraten, glaube ich, ohnehin die wesentlichen Punkte dar­gelegt. Die Argumente, die gegen die notwendigen Verlängerungen der Gewähr­leis­tungsfristen gebracht wurden, sind mir völlig unverständlich. Es wurde auf der einen Seite behauptet, es sei für Österreich ein Wettbewerbsnachteil gegeben, wenn man die Gewährleistungsfristen für langlebige Güter verlängern würde, auf der anderen Seite wird behauptet, jetzt in der Coronakrise könnten wir das den Unternehmen nicht antun. Beide Argumente sind – würde ich fast sagen – Unsinn.

Erstens einmal werden langlebige Konsumgüter in Österreich so gut wie nicht produziert, sondern fast zur Gänze importiert. Betroffen von den Gewährleistungsansprüchen sind im Wesentlichen die Händler, und diese sitzen in Österreich und werden wenig konkur­renziert, weil kaum jemand, um Waschmaschinen einzukaufen, nach Singapur oder Honkong, wo sie erzeugt werden, fährt.

Die zweite Geschichte ist Corona. Da verstehe ich schon überhaupt nicht, wieso der Handel bedroht wird, wenn die Gewährleistungsfristen verlängert werden. Im Gegenteil, die verlängerten Gewährleistungsfristen für langlebige Güter würden den Handel dazu be­wegen, beim Einkauf und Vertrieb von Gegenständen sehr wohl auf die Qualität zu schauen und eingebaute Sollbruchstellen aufzufinden. Das würde eine Qualitätsver­besserung und damit auch einen Stopp der Wegwerfgesellschaft bringen.

Das sind also, glaube ich, Dinge, die eine Zustimmung unsererseits nicht möglich machen. Das halbe Jahr Verlängerung der Vermutungsfristen ist okay, das war sicher ein Problem, aber eine Nichtverlängerung der zweijährigen Frist bei Geräten, die eine Lebenserwartung von zehn bis 20 Jahren haben sollten – vor allem die Haushalts­elek­tronik –, ist unverständlich.

Zum Restrukturierungs- und Insolvenz-Richtlinie-Umsetzungsgesetz: Die Restruktu­rie­rung gibt es, das ist ja keine Neuigkeit, diese haben wir in Österreich seit über 20 Jahren. Nur ist die Restrukturierung ein völlig totes Verfahren und wird nicht angewendet, denn eine Firma, die in die Restrukturierung hineingeht, hat keine Gewährleistung, eine Ent­schuldung zu bekommen, ist aber am Markt tot. Wenn man in die Restrukturierung hineingeht, sind die Kundenbeziehungen im Wesentlichen weg und gestorben, des­wegen – wir haben im Ausschuss sogar danach gefragt – gibt es in Österreich nicht mehr als zwei bis fünf Verfahren im Jahr.

Wenn man das Gesetz novelliert, dann hätte man es so machen müssen, dass es auch angenommen wird. Alles, was da gemacht worden ist, verkompliziert das Verfahren. Die Schaffung von vier Gläubigerklassen ist vielleicht gut gemeint, wird aber niemanden dazu bewegen, sich in die Restrukturierung zu begeben. Deshalb werden wir auch dem keine Zustimmung geben. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FPÖ.)

19.56

Vizepräsident Günther Novak: Danke. – Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bun­desrätin Christine Schwarz-Fuchs. Ich erteile dieses.