12.07

Bundesrätin Mag. Daniela Gruber-Pruner (SPÖ, Wien): Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrte Herren Volksanwälte! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich dem Dank meiner Vorrednerinnen und Vorredner an­schließen und dem Team der Volksanwaltschaft mit allen Mitarbeiterinnen und Mitarbei­tern sehr herzlich für die wertvolle Arbeit und für die tatsächlich sehr ausführlichen und übersichtlichen Berichte danken. Ich schätze diese Art von Monitoring sehr, wenn auf prekäre Themen gewissenhaft geschaut wird, Verbesserungen oder Stillstand oder so­gar Rückwärtsbewegungen festgestellt werden, weil das die wesentliche Basis für Quali­tätsentwicklung, die wir ja in verschiedensten Bereichen brauchen, ist.

Wir wünschen uns so etwas übrigens auch speziell im Kinderrechtebereich. Da wird schon seit vielen Jahren von verschiedensten Organisationen so eine Monitoringstruktur gewünscht und darauf gedrängt, aber vonseiten des Familienministeriums gibt es da tatsächlich keinerlei Unterstützung. Im Gegenteil: Es wird eigentlich blockiert, was wir sehr bedenklich finden, weil eben dieses Monitoring ein wichtiger Schritt wäre, um da Verbesserungen vorantreiben zu können. Da wären wir sehr froh, wenn auch die Volks­anwaltschaft dieses Anliegen mit unterstützt und mitträgt. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich bin damit in diesen Berichten schon beim Kapitel über Kinder und Jugendliche, weil es für mich als Kinder- und Jugendsprecherin meiner Fraktion von besonderem Interes­se ist. Im Rahmen der präventiven Menschenrechtskontrolle wird da beschrieben, wie es Einrichtungen geht, in denen Kinder und Jugendliche quasi außerhalb ihrer Familie untergebracht sind. Wir alle wissen, dass die Qualität dieser Arbeit und die Qualität der Betreuung speziell vom Betreuungsschüssel – ähnlich natürlich wie in der Pflege – und natürlich auch von der Qualifizierung dieses Personals abhängt. Sie steht und fällt mit diesem Schlüssel und mit der Qualifizierung.

Ähnlich wie derzeit auch in der Elementarbildung gibt es da Bestrebungen, die Qualitäts­standards österreichweit zu vereinheitlichen. Da gibt es noch viel Luft nach oben, und da muss man natürlich konsequent dranbleiben. Ich denke beispielsweise an die Tag­sätze in diesem Bereich, die in den Bundesländern sehr unterschiedlich sind, oder auch an den Umgang mit Kindern mit Behinderung, welchen Zugang sie zu Einrichtungen haben, und auch an die Qualität der Betreuung speziell für diese Kinder.

Ich möchte aber auch einen Fortschritt betonen, weil man auch Dinge erwähnen soll, die in solchen Berichtszeiträumen verbessert wurden: Viele MitarbeiterInnen aus dem Be­reich der Kinder- und Jugendhilfe, aber durchaus auch PolitikerInnen – ich denke an meinen Kollegen im Wiener Gemeinderat Marcus Gremel – haben in den letzten Jahren viel Energie in das Thema der Careleavers hineingesteckt, das sind jene Jugendlichen, die in solchen Einrichtungen mit voller Erziehung leben und diese Einrichtungen mit dem 18. Geburtstag eigentlich verlassen müssten; so war bisher die Rechtsordnung.

Ein bisschen sagt einem schon der Hausverstand, dass junge Menschen mit so einem Rucksack aufgrund ihrer Biografie damit überfordert sind, mit dem 18. Geburtstag völlig selbstständig ihr Leben meistern zu müssen, wie übrigens auch viele andere 18-Jährige, die gar nicht so eine schwierige Biografie hinter sich haben. Man kann aber sagen, in dieser Frage gibt es Bewegung, und viele Bundesländer haben sich dazu durchgerun­gen, diese Situation zu verbessern, Übergangsbestimmungen zu ermöglichen. Das ist wichtig, gut und richtig. Jetzt geht es darum, das noch gesetzlich zu verankern und die Anhebung des Höchstalters festzulegen. Es soll aber positiv erwähnt werden: Da ist in den letzten Jahren tatsächlich Gutes gelungen.

Der Kinderschutz spielt in solchen Einrichtungen natürlich mehrfach eine bedeutsame Rolle. Einerseits geht es darum: Wie sicher sind Kinder im Umgang mit anderen Kindern in einer Einrichtung? Wir müssen uns vergegenwärtigen: Diese Kinder haben teilweise Gewalt erfahren, sind im Umgang mit Gewalt und Konfliktlösung nicht sehr sicher. Es gibt aber natürlich auch Gewalt, die von der Struktur ausgeht, und Gewalt, die von Be­treuungspersonen ausgeht. Da haben sie bei ihren Besuchen auch immer wieder fest­stellen müssen: Es gibt eine Lücke dahin gehend, wohin sich Kinder wenden können, wenn sie solche Gewalt in der Einrichtung erleben. Sind also diesen Kindern externe Stellen, wie beispielsweise Rat auf Draht, die Kinder- und Jugendanwaltschaften, be­kannt? Darauf muss immer wieder hingewiesen werden, dass es Aushänge, dass es Infomaterial für die betroffenen Kinder gibt. Da muss man nach wie vor dranbleiben.

Jetzt komme auch ich zur Covid-Pandemie, weil so eine Pandemie für solche sensiblen Einrichtungen natürlich eine besondere Bedeutung hat. Die MitarbeiterInnen in der Kin­der- und Jugendhilfe haben vor allem am Beginn der Pandemie mehrfach betont, dass sie das Gefühl haben, vergessen worden zu sein. Die Einrichtungen waren selbstver­ständlich offen, weil die Kinder und Jugendlichen ja da waren. Es wurde aber zum Bei­spiel bei den ersten Impftranchen vergessen, auch diese MitarbeiterInnen zu impfen. Sie waren lange ungeschützt, hatten keine Schutzausrüstung und andere Dinge. Es gab eine große Sorge um dieses Personal.

Zusätzlich gab es im Lockdown natürlich auch Schwierigkeiten mit Kindern, die man nicht hinausschicken soll, die Ängste haben, die ihre Familien vielleicht am Wochenende nicht mehr sehen können – damit musste man umgehen, das Homeschooling bewälti­gen; in einer WG mit vielen Kindern braucht es dazu auch technische Ausstattung. Also all diese Herausforderungen gab es, und zusätzlich musste man natürlich vermerken, dass auch beim Personal Menschen in Quarantäne mussten, RisikopatientInnen waren. Es stand also weniger Personal zur Verfügung und dieses musste mehr Betreuungsar­beit leisten. Dass da die Qualität gelitten hat, ist offensichtlich, und das zeigt auch, dass dieser Bundesregierung Kinder und Jugendliche kein Anliegen sind. Bis zu dem Punkt, an dem Kinder und Jugendliche das erste Mal in Pressekonferenzen Thema waren, sind viele, viele Monate vergangen. Das ist nicht akzeptabel.

Kollegin Schartel hat auch schon darauf hingewiesen, dass Sie in Ihrem speziellen Co­vid-Bericht auch diese finanziellen Zuwendungen ins Auge gefasst haben und es da sehr viele Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern gab. Meine Kollegin hat den Familien­härtefonds schon beschrieben. Sie haben dann dankenswerterweise diese Sache und die Anliegen der BürgerInnen auch beim „Bürgeranwalt“ thematisiert, aber es wurde mit den langen Fristen, bis das Geld wirklich bei den Menschen ankam – und es kam nicht in der Höhe an, wie ursprünglich vereinbart, und so weiter –, in Kauf genommen, dass Familien in Not geraten und in dieser Pandemie in Not leben müssen. Das ist für uns als SozialdemokratInnen immer inakzeptabel.

Auch betreffend Familienkrisenfonds gab es zahlreiche Beschwerden, zu Recht, weil Menschen beispielsweise diskriminiert wurden, weil sie an einem Stichtag zufällig krank waren und damit keinen Anspruch auf dieses Geld hatten. Auch darauf haben Sie hin­gewiesen.

Ein Letztes noch: Der Coronakinderbonus ist auch im Bericht ein Thema. Da gibt es ja eine Klage der EU-Kommission beim Europäischen Gerichtshof, dass Österreich Fa­milien und vor allem Kinder diskriminiert. Das sehen wir genauso, klagen das auch an und sind dankbar, dass auch Sie dieses Thema noch einmal aufgegriffen haben.

Noch viele Themen gäbe es zu behandeln. Ich danke Ihnen, dass Sie Dinge im Interesse der betroffenen Menschen immer wieder zum Thema machen. Jetzt bräuchte es noch eine Regierung, die all diese Empfehlungen und Dinge aufgreift und umsetzt. Da blei­ben wir als PolitikerInnen dran. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesra­tes Arlamovsky.)

12.16

Vizepräsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Vielen Dank.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Volksanwalt Dr. Walter Rosenkranz. Ich erteile ihm dieses. – Bitte.