Berichterstatterin Dipl.-Ing. Andrea Holzner: Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Oktober 2021 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Mutterschutzgesetz 1979 geändert wird. (Vizepräsident Novak übernimmt den Vorsitz.)

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Oktober 2021 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorlie­genden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Günther Novak: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky. Ich erteile ihm das Wort.