10.37

Bundesrätin Heike Eder, BSc MBA (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Präsident! Lieber Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseher daheim! Wenn eine Regelung sinnvoll ist und sich in der Vergangenheit bewährt hat, dann macht es durchaus Sinn, diese auch weiter zu verlängern oder beizubehalten.

Bei diesem heutigen Tagesordnungspunkt verhält es sich ganz ähnlich, denn heute ver­längern wir die Freistellung unserer werdenden Mütter ab der 14. Schwangerschafts­woche bis zum 31. Dezember, sofern sie in körpernahen Berufen tätig waren oder sind und vorübergehend kein Ersatzarbeitsplatz möglich ist und sofern sie noch nicht ihren vollen Impfschutz haben. Das betrifft etwa Friseurinnen, Masseurinnen, Physiotherapeu­tinnen, aber auch Elementarpädagoginnen.

Da das Nationale Impfgremium – mein Vorredner hat es bereits erwähnt – die Empfeh­lung der Impfung erst im Mai ausgesprochen hat, war noch nicht genügend Zeit, um wirklich alle vollständig zu impfen. Deshalb ist es wichtig, dass wir unsere schwangeren Frauen schützen, und zwar so lange, bis sie durch die Impfung geschützt sind.

Die Tendenz zur Inanspruchnahme der Freistellung war in den letzten Monaten rüc­kläufig – das halte ich für einen besonders wichtigen Indikator –, das sagen die Zahlen der ÖGK, aber auch die des Arbeitsministeriums. Das zeigt schon, dass immer mehr schwangere Frauen sich impfen lassen und daher in Arbeit bleiben können. Es zeigt auch, dass unsere schwangeren Arbeitnehmerinnen pflichtbewusst handeln und ihren Beitrag zur Bewältigung der Pandemie leisten.

Vielleicht kann Sie, lieber Herr Arlamovsky, diese Tatsache doch noch umstimmen, sodass Sie einer Verlängerung der Freistellung zustimmen. Wir seitens der ÖVP-Bun­desratsfraktion werden dies jedenfalls tun. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Schreuder.)

10.38

Vizepräsident Günther Novak: Weiters zu Wort gemeldet ist Frau Mag. Sandra Ger­denitsch. Ich erteile ihr das Wort.