Berichterstatter Otto Auer: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste hier und zu Hause! Ich bringe Ihnen den Bericht des Ausschusses für Innovation, Technologie und Zukunft über den Beschluss des Na­tionalrates vom 13. Oktober 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Telekom­munikationsgesetz erlassen, das KommAustria-Gesetz, die Strafprozeßordnung 1975, das Polizeikooperationsgesetz, das Polizeiliche Staatsschutzgesetz, das Sicherheits­polizeigesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018, das Börsegesetz 2018, das Post­marktgesetz, das Kraftfahrgesetz 1967, das Funkanlagen-Marktüberwachungs-Gesetz, das Funker-Zeugnisgesetz 1998, das Rundfunkgebührengesetz, das Fernsprechent­geltzuschussgesetz und das Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor, ich komme daher zur Antragstellung:

Der Ausschuss für Innovation, Technologie und Zukunft stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben. – Danke.

Vizepräsident Günther Novak: Danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als erster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Stefan Schennach. Ich erteile ihm das Wort.