10.59

Bundesrat Marco Schreuder (Grüne, Wien): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Mi­nister! Die Telekommunikation betrifft ja alle, ist Querschnittsmaterie und somit auch für das Arbeitsministerium ein interessantes Thema.

Wir novellieren heute das Telekommunikationsgesetz, und das Telekommunikations­gesetz stammt aus dem Jahre 2003. Vielleicht können sich manche schon gar nicht mehr daran erinnern, wie das 2003 war, weil sie noch zu jung waren.

Damals gab es noch keine Mobiltelefone, wie wir sie heute kennen, wir haben uns noch gesmst und angerufen. Es gab WAP-fähige Handys – so hat das damals geheißen –, und wir waren ganz froh, wenn wir vielleicht noch eine textbasierte Internetseite besu­chen konnten. So gesehen war es auch wirklich an der Zeit, beim Telekommunika­tionsgesetz – (in Richtung der an der Regierungsbank Platz nehmenden Bundesminis­terin Köstinger:) Guten Tag, Frau Ministerin! – Anpassungen vorzunehmen und neue Wege zu beschreiten.

Was da 2007, als die Smartphones kamen, passierte, hat tatsächlich, glaube ich, uns alle überrascht, nämlich hinsichtlich dessen, wie schnell das gegangen ist. Daran sieht man auch, wie schnell eine Revolution, eine technische Revolution vonstattengehen kann, die alles, aber auch wirklich alles, jeden einzelnen Bereich des täglichen Lebens, ändert, ob es die persönliche Familienkommunikation ist, ob es interne Unternehmens­kommunikation ist, ob man etwas im Internet nachschauen will. Wir haben das weltweite Wissen des WWW täglich in unserer Hosentasche – und das haben wir erst seit 2007! Das muss man sich manchmal vergegenwärtigen, wie kurz das eigentlich erst her ist. Deswegen war es auch gut, das Telekommunikationsgesetz von 2003 nicht nur auf 2021 upzugraden, sondern auch für die Zukunft fit zu machen, und da ist uns wirklich sehr viel gelungen.

Ich möchte das jetzt einmal in fünf Punkten zusammenfassen, mich auf fünf Punkte kon­zentrieren, an denen deutlich wird, warum es gut ist, was wir hier machen.

Unter anderem ist dieses Telekommunikationsgesetz die beste Nachricht – und das betrifft den Bundesrat insbesondere – für den ländlichen Raum. Das zu betonen ist ganz wichtig. Unter anderem haben wir uns in diesem Gesetz eine flächendeckende Versor­gung mit festen und mobilen gigabitfähigen Anschlüssen bis 2030 zum Ziel gesetzt. Wir upgraden sozusagen nicht nur auf den technischen Stand 2021, sondern auch für die nächsten Jahre, wenn nicht sogar Jahrzehnte. Durch die gemeinsame Nutzung von Sen­demasten ist der Ausbau in weniger dicht besiedelten Gebieten attraktiver. Damit wird künftig das Leben auf dem Land viel digitaler werden – und das ist eine gute Nachricht.

Der zweite Grund, warum man für dieses Gesetz stimmen sollte, ist der bessere Kon­sumentinnen- und Konsumentenschutz. Eine kompakte Vertragszusammenfassung mit wesentlichen Verpflichtungen zwischen Betreiber und Konsument wird die Lesbarkeit und das Verständnis dieser Verträge deutlich erhöhen. Durch eine Verlängerung des Kündigungsrechts erstreckt sich dieses jetzt auf drei Monate, und – das ist auch ganz wichtig, das betrifft auch gerade den ländlichen Raum sehr oft – die Kündigung ist bei einem Wohnungswechsel möglich: Wenn man zum Beispiel wohin zieht, wo das Netz einfach nicht diese Abdeckung hat, wie man sie vorher hatte, dann hat man das Recht, aus einem Vertrag auszusteigen.

Ein dritter guter Grund für dieses Gesetz sind die Datensicherheit, der Datenschutz und das Monitoring von Netzzulieferern. Das Monitoringsystem für etwaige Hochrisikozu­lieferer beim Aufbau von G-Netzen ist vorgesehen. Auch da erwartet sich nicht nur die Bundesregierung entsprechende Maßnahmen, sondern solche sind ja auch von der EU-Kommission vorgegeben, nämlich auch für die Mitgliedstaaten und damit eben auch für Österreich. Unter anderem soll durch einen neuen Beirat bei der RTR alle zwei Jahre ein Wahrnehmungsbericht über etwaige Hochrisikozulieferer erstellt werden. Das ist auch ein ganz, ganz wichtiger Aspekt für die Datensicherheit unserer Daten, für den Datenschutz unserer Daten.

Der vierte gute Grund für dieses Gesetz ist ein Warnsystem bei Katastrophen – ich glau­be, darüber wurde jetzt auch in den Medien berichtet, das ist ein stark kommuniziertes Thema gewesen. Das bedeutet, dass bei einem Katastrophenfall ein öffentliches Warn­system möglich ist. Auch das basiert ja auf einer EU-Vorgabe. Vorgesehen ist, dass Menschen in einem Katastrophenfall in einem bestimmten Gebiet, egal ob sie inländi­sche oder ausländische Handys haben, per Textnachricht informiert werden.

Der fünfte gute Grund – zu guter Letzt – für dieses Gesetz, und darüber freue ich mich besonders, ist ein barrierefreier Notruf. Es ist nun auch – und darum hat der Gehör­losenbund ganz lange gebeten – für gehörlose Menschen möglich, nicht nur den Notruf anzurufen beziehungsweise an diesen eine Textnachricht zu schicken, sondern es ist jetzt auch garantiert, dass Kommunikation stattfindet, dass eine Antwort zurückkommt. Das hat bisher gefehlt, und das wird vielleicht auch für nicht gehörlose Menschen in Zukunft ein ganz tolles Feature sein, wenn man dann zum Beispiel Standortdaten auch über Apps verschicken kann, wenn man in eine Notsituation gerät.

Noch ganz kurz zur von Kollegen Stefan Schennach vorhin vorgebrachten Kritik zum Thema Netzneutralität und Netzsperren: Wir haben ja zum Glück diesbezüglich eine EU-Vorgabe, die ganz klar ist, und die RTR verpflichtet sich ja auch ganz klar zur Netz­neutralität. Man braucht nur die Website der RTR zu besuchen und man weiß, wie stark die Netzneutralität in unserem System verankert ist.

Man muss jetzt aber fairerweise auch dazusagen – und ich bin ja, wie Sie wissen, Herr Kollege, sehr intensiv mit den NGOs im Bereich Datenschutz zusammen, wir haben mit diesen ja auch immer wieder kommuniziert, als wir das Thema Digitalisierung in den Regierungsverhandlungen besprochen haben; da war ich auch dabei –, dass die Netz­neutralität im Jahr 2015 oder 2016 noch eine ganz andere war. Wenn wir jetzt über 5G-Netze sprechen, so handelt es sich da um ein Breitbandnetz, dessen Kapazität so un­glaublich viel größer ist, dass mittlerweile tatsächlich ein Thema ist, dass wir in Zukunft ein 5G-Netz für Verkehrsleitsysteme brauchen werden oder dass vielleicht sogar Ope­rationen in Krankenhäusern über das Internet ferngesteuert stattfinden werden. Wenn es dann um das Retten von Menschenleben geht, ist es durchaus sinnvoll, dass man sagt, in so einer Bandbreite, wie wir sie haben werden, hat das Priorität – und dann werden bei dieser Bandbreite in einem Haushalt immer noch 30 Leute gleichzeitig strea­men können. Da wird keine Drosselung mehr stattfinden – dieses Thema hat sich mit der neuen Technologie eigentlich quasi selbst überholt, und das ist auch gut so. Das sehen auch die Datenschutz-NGOs so, lieber Herr Kollege Schennach.

Was die Netzsperren betrifft, so werden wir im Zusammenhang mit dem Urheberrecht dann sowieso noch einmal darüber reden, das wird nämlich dort geregelt und nicht in diesem Gesetz. – Vielen Dank. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

11.07

Vizepräsident Günther Novak: Ich begrüße bei uns im Plenum Frau Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus Elisabeth Köstinger. (Beifall bei der ÖVP und bei BundesrätInnen der Grünen.)

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Mag. Marlene Zeidler-Beck. Ich erteile ihr das Wort.