Berichterstatterin Claudia Hauschildt-Buschberger: Frau Präsidentin! Geschätzte - - (Zwischenrufe bei ÖVP und Grünen.) – Gut, okay. Ich dachte, ihr wolltet die Berichte vielleicht nicht hören.

Ich bringe den Bericht des Gesundheitsausschusses über den Beschluss des National­rates vom 13. Oktober 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Epidemiege­setz 1950 und das COVID-19-Maßnahmengesetz geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Oktober mit Stim­menmehrheit beziehungsweise Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben und

2. die angeschlossene Entschließung anzunehmen.

Ich bringe den Bericht des Gesundheitsausschusses über den Beschluss des National­rates vom 13. Oktober 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das COVID-19-Zweckzuschussgesetz geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Oktober 2021 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bringe auch den Bericht des Gesundheitsausschusses über ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über eine COVID-19-Förderung für betriebliche Testungen geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Oktober mit Stim­menmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bringe den Bericht des Gesundheitsausschusses über den Beschluss des National­rates vom 13. Oktober betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das COVID-19-Lagerge­setz geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen auch in schriftlicher Form vor, ich komme daher auch gleich zur Antragstellung.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Oktober mit Stim­menmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bringe den Bericht des Gesundheitsausschusses über den Beschluss des Natio­nalrates vom 13. Oktober betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheitstele­matikgesetz 2012 geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Oktober 2021 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Als Letztes bringe ich den Bericht des Gesundheitsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Oktober 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz und das Medizinproduktegesetz geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Oktober mit Stim­menmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Vielen Dank.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ingo Appé. Ich erteile ihm dieses.