15.49

Bundesrat Michael Bernard (FPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Vizepräsi­dent! Werte Kollegen im Bundesrat! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie und vor den Bildschirmen! Es ist fix: Der türkis-grüne Belastungsteufel hat wieder zuge­schlagen. So geht es der österreichischen Bevölkerung fast wöchentlich, seitdem die türkis-grünen Belastungsritter im Amt sind. Am heutigen Tag haben die türkis-grünen Belastungsritter noch Unterstützung von den roten Belastungsmitrittern.

Für all jene, die erst jetzt zugeschaltet haben: Ab 1. November gilt, verordnet von der türkis-grün-roten Belastungsfraktion, die 3G-Pflicht am Arbeitsplatz. Das bedeutet für die anständige österreichische Bevölkerung: Wenn man in der Arbeit Kontakt zu anderen Personen hat, muss man gegen das Coronavirus geimpft, getestet oder genesen sein. (Zwischenruf von Bundesrätin Zwazl.) Menschen, die einen 3G-Nachweis dauerhaft ver­weigern, müssen laut Kocher mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen. Wie reali­tätsfremd, abgehoben die handelnden Personen agieren, zeigen die Aussagen des unfä­higsten Gesundheitsministers aller Zeiten. (Beifall bei der FPÖ.)

Vizepräsident Günther Novak: Herr Kollege Bernard, können Sie bitte beim Thema bleiben?

Bundesrat Michael Bernard (fortsetzend): ... bei den stündlichen Nachrichten als Bei­spiel dafür, welche Arbeitnehmer nicht der 3G-Regelung am Arbeitsplatz unterliegen, den Beruf des Lkw-Chauffeurs zum Besten gibt, da bei diesem Beruf der Kontakt mit anderen Personen ausgeschlossen ist. Die Grünen verwechseln anscheinend den Lkw-Chauffeur mit dem Lenker eines Lastenfahrrads, der in Zeitungszustellerservicemanier die Ware über den Grundstückszaun schmeißt. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrat Schen­nach: Ja, jetzt verstehe ich!)

Wenn die Zukunft unseres Landes von solchen Personen abhängig ist und das Land von diesen mitregiert wird, dann gute Nacht, Österreich! (Beifall bei der FPÖ.)

Die türkis eingefärbten Schwarzen müssen anscheinend das Steuergeld, das anschei­nend seit 2016 vom türkisen La-Familia-Team – Bussi, Bussi – auf schrägen Wegen für die anscheinende Irreführung der Bevölkerung ausgegeben wurde, wieder zurückfinan­zieren, mit unglaublichen Strafen für Arbeitgeber und Mitarbeiter in der Höhe von 3 600 Euro beziehungsweise 500 Euro, untermauert mit der Möglichkeit der Kündigung und an­schließendem Nichtauszahlen des Arbeitslosengeldes, geprüft durch die dann ab 31. März 2022 geltende ausnahmslose PCR-Testung; Rückverfolgung der zu prüfenden Zeiten über die Sozialversicherungsnummer. – Das ist nicht DDR 2.0, für das man das sogenannte goldene oder schwarze Brett zugesprochen bekommt, sondern 10.0 in Ver­bindung mit der 3K-Regel: kriminell, korrupt und käuflich (Beifall bei der FPÖ) – mit Un­terstützung – nochmals, man kann es nicht oft genug sagen – von Grün und Rot, mit türkis-schwarzen Rändern.

Das Motto dieser Vereinigung lautet: Die anständige österreichische Bevölkerung muss ihren mühselig erarbeiteten Wohlstand verlieren. – Wir Freiheitlichen kämpfen, das kann ich, sehr geehrte österreichische Bevölkerung, versprechen, mit euch anscheinend als einzige Fraktion im Parlament weiter gegen diesen Wahnsinn an. (Beifall bei der FPÖ.)

Nun zu den von mir eingebrachten Anträgen: Auch da geht anscheinend das falsche Regierungsspiel weiter. Um das aufzuzeigen, werde ich auch betreffend die von uns Freiheitlichen eingebrachten Anträge Verlangen auf eine namentliche Abstimmung ein­bringen.

Im Wirtschaftsparlament wurde von der Freiheitlichen Wirtschaft am 24.6.2021 folgender Antrag an die Wirtschaftskammer Österreich zum Thema NoVA eingebracht: Die Wirt­schaftskammer Österreich wird aufgefordert, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die für 1.7.2021 geplante Gesetzesänderung a) bis auf Weiteres auf­geschoben wird, b) neu verhandelt wird und c) keine massiven Mehrbelastungen für Un­ternehmer entstehen.

Dieser freiheitliche Antrag wurde auch mit Stimmen der ÖVP angenommen, nur die Grünen waren dagegen. Und was kommt im Endeffekt raus? – Ein Initiativantrag von Türkis-Grün, der beinhaltet, dass nur Fahrzeuge, die vor dem 1. Juli bestellt wurden und nicht ausgeliefert werden können, bis Mai 2022 noch nach der alten NoVA-Regelung besteuert werden. Dies zeigt auf, wie ernst die angebliche Unternehmervertretung alias Türkis-Schwarz ihren Auftrag nimmt. Von den hasserfüllten Grünen ist man, wenn es ums Thema Kraftfahrzeug geht, sowieso nichts anderes gewohnt. (Beifall bei der FPÖ.)

Am sogenannten Bauernsterben, das über einen längeren Zeitraum stattgefunden hat – zur Erinnerung: 1970 gab es noch 366 000, 2017 nur mehr 162 000 land- und forstwirt­schaftliche Betriebe –, sieht man, wie sich die konsequente Betriebszerstörung der ÖVP auswirkt. Nun hat sich die ÖVP mit türkisem Mascherl, transportiert im grünen Elektro­lastenfahrrad, im ersten Schritt nach ihren Einsperr- und Lockdownmaßnahmen an­scheinend vorgenommen, die Klein- und Mittelbetriebe zu ruinieren, unter anderem mit der Erhöhung der NoVA.

So wie schon bei meinem letzten Rücknahmeantrag betreffend NoVA-Erhöhung wieder­hole ich: Eines sei dem türkis-grünen Belastungskomitee unserer Wirtschaft, unseres Heimatlandes ins Stammbuch geschrieben: „Kümmern Sie sich um das Trockenlegen von Korruptionssümpfen und behandeln Sie die Bakterienstämme! [...] Hören Sie auf,“ die österreichische „Bevölkerung einzukerkern und die Grundrechte außer Kraft zu set­zen! Hören Sie auf, unsere Bevölkerung zu belasten und zu spalten!“ (Beifall bei der FPÖ.) „Hören Sie mit der Diskriminierung von Autofahrern, Motorradfahrern oder der vielen Wirtschaftstreibenden auf, die für den täglichen Bedarf an Mobilität unbedingt ein Kraftfahrzeug benötigen!“

Wichtig wäre, nicht zu spalten, sondern mit den schon jetzt verfügbaren Technologien die Treibstoffproduktion aus erneuerbaren Energien zu forcieren. Außerdem wundert es mich auch im Hinblick auf den Bereich des Wasserstoffs, dass mit diesem Bundesgesetz nur die Brennstoffzellentechnologie dieses Privileg bekommt, dass um bis zu 75 Prozent reduziert werden kann, weil ein Wasserstoffverbrennungsmotor genauso eine Wasser­stoffverbrennungstechnologie ist, die CO2-neutral ist. Wir Freiheitlichen würden uns also wünschen, dass künftig doch auf die Technologieneutralität gesetzt wird.

Weiters frage ich mich: Ist Ihnen von der türkis-grünen Kasernierungsbundesregierung mit Kerkertendenzen nicht bewusst, dass Sie, wenn Sie Maßnahmen wie die NoVA-Er­höhung setzen, zusätzlich zur Belastung der Bevölkerung und der Wirtschaft die Er­neuerung der Flotte verzögern? Ein durchschnittlicher Kastenwagen, der in Österreich von Gewerbe- und Handwerksbetrieben genutzt wird, kostet derzeit 29 900 Euro. Bis ins Jahr 2024 würde der Preis mit der derzeit fixierten NoVA-Änderung auf knapp 43 400 Euro steigen. Diese knapp 88 000 Fahrzeuge sind im Werksverkehr täglich im Einsatz. Multipliziert man die zusätzlichen Kosten der Steuer mit dieser Zahl, so entsteht eine zusätzliche Belastung von unglaublichen 1,18 Milliarden Euro.

Diese Belastungen können aber nicht alleine von den Unternehmern getragen und müs­sen natürlich auch an den Konsumenten weitergegeben werden. Das betrifft dann auch die Familien, die durch die verfehlte Coronapolitik der Bundesregierung ebenfalls schwer belastet werden. Die Waren des täglichen Gebrauchs werden zusätzlich zu den mas­siven Teuerungen bei Strom- und Heizkosten und so weiter durch die exorbitante Erhö­hung der NoVA massiv teurer werden. Nur ein Beispiel: Im Jahre 2020 wurde für den VW Sharan eine NoVA von 3 344 Euro verlangt, 2024 werden es unglaubliche 6 560 Eu­ro sein.

Daher stellen die Bundesräte Michael Bernard und weitere unterzeichnete Bundesräte zum Entschließungsantrag, der wie folgt lautet: „Der Bundesrat wolle beschließen: ,Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie werden aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, mit der die am 19. Dezember 2020 beschlossene Erhöhung der Normverbrauchsabgabe (NoVA) rückgängig gemacht wird, sowie dass bei einer allfälligen Neuregelung soziale Kriterien berücksichtigt werden.‘“, folgenden An­trag:

Antrag

„Die unterzeichneten Bundesrätinnen und Bundesräte stellen gemäß § 43 Abs. 1 GO-BR den Antrag, dem gegenständlichen Entschließungsantrag die Zustimmung zu er­teilen.“

*****

Nun zum zweiten Entschließungsantrag, betreffend Rückgängigmachen der Erhöhung der motorbezogenen Versicherungssteuer: Für Autos, die ab 1. Jänner 2021 erstmalig zugelassen wurden und werden, sieht das Gesetz eine Erhöhung der motorbezogenen Versicherungssteuer vor.

Eine Erhöhung der motorbezogenen Versicherungssteuer, die so wie die NoVA-Erhö­hung vor allem die Familien und die Wirtschaftstreibenden trifft, lehnen wir Freiheitlichen generell ab. Die motorbezogene Versicherungssteuer ist eine reine Besitzsteuer. Für mich bezeichnend ist, wenn ein sogenannter Experte aus dem Ministerium von Len­kungseffekten spricht, wenn man ihm das klassische Beispiel, wie im Antrag beschrie­ben, vom Ankauf eines Wohnmobils, wo es nicht einmal einen adäquaten Ersatz für den normal betriebenen Diesel- oder Benzinverbrennungsmotor gibt, vorrechnet. Jährlich fal­len da zusätzlich 1 000 Euro an motorbezogener Versicherungssteuer an, bei einer durch­schnittlichen Nutzungsdauer von 20 Jahren sind das unglaubliche zusätzliche 20 000 Euro.

Gewisse Personen im grün angeführten Ministerium sind anscheinend so geblendet, ihre CO2-Hirngespinste gehen so weit, dass auch beim Buffet die Mitarbeiter zu Veganern werden müssen. Anscheinende Lenkungseffekte gibt es auch in diesem Bereich, Schwei­ne und Kühe produzieren einer gewissen Personengruppe im Ministerium anscheinend zu viel CO2.

15.59

Vizepräsident Günther Novak: Herr Bundesrat Bernard, ich muss nun wegen der Dringlichen Anfrage – 16 Uhr – unterbrechen. Wir können dann nach der Dringlichen Anfrage weiter verhandeln.

Das nehmen wir noch mit hinein: Der von den Bundesräten Michael Bernard, Kollegin­nen und Kollegen gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eingebrachte Antrag zum Verhandlungsgegenstand, dem Entschließungsantrag die Zustimmung zu erteilen, ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Ich unterbreche nunmehr die Verhandlung zur Tagesordnung. Da der Herr Minister noch nicht da ist, frage ich Fraktionsvorsitzenden Bader, ob der Herr Minister in der Nähe ist. – Er kommt, er ist draußen. (Bundesminister Blümel betritt den Sitzungssaal.) – Gut, dann begrüßen wir den Herrn Bundesminister für Finanzen, Herrn Mag. Gernot Blümel, zur Dringlichen Anfrage. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)