12.25

Bundesrat Stefan Schennach (SPÖ, Wien): Frau Präsidentin! Sehr geschätzter Herr Bundesminister! Auch ich spreche nicht zu allen Punkten, sondern nur zu jenen be­treffend Doppelbesteuerung mit den Vereinigten Arabischen Emiraten und der Republik Korea. Das ist völkerrechtlich gesehen eines der vielen Abkommen, die wir im Bereich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung haben. Es handelt sich hier immer um einen OECD-Mustertext und die letzte Textform ist aus 2017. Schade ist, dass die USA ihrerseits eigene Formblätter für diesen Text auflegen.

Die Vermeidung der Doppelbesteuerung gilt sowohl für natürliche als auch für juristische Personen. Man muss immer von zwei verschiedenen Dingen ausgehen, einerseits dem Wohnsitzland, andererseits dem Welteinkommen. Und dann stellt sich die Frage nach der Quelle des Einkommens, da gibt es dann die kleine und die große Quellensteuer. Da gerade Frau Kollegin Gitschthaler hereingekommen ist: Wenn zum Beispiel ein Musi­ker in Salzburg auftritt, muss er sich entscheiden, unterwirft er sich der kleinen oder der großen Quellensteuer. Normalerweise wird er, wenn er in Österreich unter 100 000 Euro verdient, sich eher der kleinen unterziehen, wenn er mehr verdient, der großen, mit der kön­nen dann nämlich Dinge gegenverrechnet werden, um die Steuer zu reduzieren. Und das Gute ist: Wenn der Musiker oder die Musikerin jetzt in Salzburg auftritt, eine Quel­len­steuer abliefert, dann kann er oder sie das im jeweiligen Heimatland gegen die dortige Steuer anrechnen, kann sagen, ich habe in Salzburg 2 000 Euro Steuer gezahlt und bezahle jetzt in Frankfurt um 2 000 Euro weniger. Das ist der Sinn und Zweck der Quel­lensteuer.

Wir sind sehr dafür, dass wir diese Formen der Vermeidung der Doppelbesteuerung haben, da wir ja auch nicht wollen, dass Einkommen und Einkünfte verschoben, ver­schleiert werden, denn es ist ein Prinzip, dass man, wenn man etwas verdient, egal, ob als juristische oder als natürliche Person, auch seine Steuer zu zahlen hat und nicht Gewinne und Einnahmen verschieben kann, damit diese nicht unter eine Besteuerung fallen. Es soll natürlich auch niemand doppelt besteuert werden, daher heißt es ja auch: zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. – Diesen Abkommen stimmen wir natürlich zu, so, wie wir diesen Abkommen immer zugestimmt haben.

Zum Schluss darf ich mich als Parlamentarier vielleicht mit einer Frage an den Herrn Minister wenden – wobei ich eher annehme, dass Sie auf diese Frage nicht eingehen werden. Aber Sie wurden in der „ZIB“ gefragt, ob Sie sich aus der Politik zurückziehen, da das türkise Projekt, an dem Sie von Beginn an beteiligt waren, heute mit dem Rückzug und dem Ausscheiden von Sebastian Kurz aus der Politik ja quasi gescheitert ist. Ihre Antwort war hier nicht eindeutig. Das wäre nun eine parlamentarische Möglichkeit – wir sind hier nicht der ORF –, uns, die wir hier gerade wichtige Materien mit Ihnen disku­tieren, diese Antwort zu geben, die Sie so eindeutig im Sinne von Ja oder Nein dem ORF nicht gegeben haben. Das wäre zumindest auch ein gewisser Respekt vor dem Parla­mentarismus. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ.)

12.29

Vizepräsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Als Nächster ist Herr Bundesrat Michael Bernard zu Wort gemeldet. Ich erteile ihm dieses.