13.01

Bundesminister für Finanzen Mag. Gernot Blümel, MBA: Teile der Rede meines Vor­redners haben sich ein bissl angehört wie Symptome aufgrund von zu viel Entwurmungs­mittel, aber ich glaube, das hat man in der Präsidiale auch besprechen können.

Ich darf zu den vorliegenden Diskussionspunkten Stellung nehmen, zunächst zum Pfand­briefgesetz: Das Pfandbriefgesetz schafft eine moderne und einheitliche Rechtsgrund­lage für die Emittierung von gedeckten Schuldverschreibungen. Mit der Einbettung in die österreichische Rechtslage wird versucht, Wettbewerbsverzerrungen in Europa zu reduzieren und zu beseitigen. Gleichzeitig schaffen wir mit dem Pfandbriefgesetz eine effiziente und kostengünstige Finanzierungsquelle für Institute, die auch die heimische Wirtschaft über Kredite unterstützen.

Die zweite Regierungsvorlage regelt den grenzüberschreitenden Vertrieb von Invest­ment­fonds. Einerseits verringern wir durch das neue Gesetz die bestehenden über­schießen­den Anforderungen beim Vertrieb dieser Fonds und andererseits erhöhen wir dabei die Transparenz und gewährleisten darüber hinaus einen besseren Schutz für die Anlege­rinnen und Anleger.

Aufgrund der Coronakrise wurden, wie Sie wissen, die weltweiten Lieferketten in den verschiedensten Bereichen gestört. Das betrifft natürlich auch die Automobilindustrie. Aufgrund der Lieferverzögerungen bei Fahrzeugen haben wir uns dazu entschlossen, die Übergangsbestimmungen für die neu gestaltete Normverbrauchsabgabe zu verlän­gern, und zwar bis einschließlich 30. April.

Zum Schluss: In den beiden Doppelbesteuerungsabkommen mit den Vereinigten Arabi­schen Emiraten und Südkorea wollen wir natürlich das Ziel verfolgen, Steuervermeidung zu bekämpfen und gleichzeitig den Informationsaustausch zu verbessern und ent­sprechend Amtshilfe zu leisten, wo es notwendig ist. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

13.04