19.04

Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung Dr. Heinz Faßmann: Herr Präsident! Hoher Bundesrat! Sehr geehrte Frau Kollegin Gruber! Die Dringliche An­frage, die seitens der SPÖ heute an mich gerichtet wurde, umfasst etwa 61 Fragen, die ich sofort beantworten werde.

Der Titel der Dringlichen Anfrage lautet: „Corona-Chaos in Kindergärten, an Schulen, Fachhochschulen und Universitäten – Herr Minister haben Sie aus zwei Jahren Krise nichts gelernt?“ – Dazu habe ich eine sprachliche Anmerkung: Ich spreche schon seit Langem nicht mehr von Kindergärten, sondern von elementarpädagogischen Einrichtun­gen, es müsste eigentlich in Schulen heißen, und nach der Anrede „Herr Minister“ gehört ein Beistrich. Das sind aber Kleinigkeiten. (Beifall bei BundesrätInnen der ÖVP. – Ruf bei der SPÖ: Mein Gott na! – Bundesrätin Schumann: Jössas na! Da redet der Herr Lehrer! – Zwischenruf der Bundesrätin Grimling.)

Im Einleitungstext finden sich Behauptungen ohne empirischen Beleg oder Überprü­fung. Ich zitiere Ihren Text: „Bildungseinrichtungen an einem Tag zu schließen und am nächsten wieder zu öffnen, ist wenig professionell.“ (Zwischenruf der Bundesrätin Hahn. – Bundesrätin Schumann: Die Schriftführerin ist auch erheitert! Da freuen wir uns neutral! Genau!) – Wann wurden Bildungseinrichtungen an einem Tag geschlossen und am nächsten Tag wieder geöffnet? Ich hätte mir ein Datum gewünscht, damit ich das nach­vollziehen kann.

Sie schreiben: „Hinzu kommt eine massiv veraltete Infrastruktur der Schulen“. – Leider bleibt auch das ohne empirischen Beleg. Wahr ist vielmehr, dass die Schulen gerade im IT-Bereich sehr gut ausgestattet sind, wie uns die OECD versichert. (Bundesrätin Schumann: Aha? Ja? – Bundesrätin Hahn: Also ich habe bis heute kein Gerät!) Internetzugang besteht für SchülerInnen in über 70 Prozent der Volksschulen, in 80 Pro­zent der Mittelschulen, 90 Prozent sind es im Bereich der AHS und BHS, und im Jahr 2023 werden alle Bundesschulen an hochleistungsfähige Breitbandnetze angeschlossen sein. (Beifall bei BundesrätInnen der ÖVP.)

Sie schreiben weiters: „Das österreichische Bildungssystem zeichnet sich traurigerweise im internationalen Vergleich dadurch aus, dass Bildung stark vererbt wird.“ – Ja, der Bildungshintergrund der Eltern hat einen Einfluss auf Schulbildungsentscheidungen, Frau Mag. Gruber. Das ist gar keine Frage. (Bundesrätin Hahn: Das ist evident!) Das gilt aber nicht nur in unserer Gesellschaft, sondern auch in vielen anderen. Sie müssen auch sehen, dass 62 Prozent der Graduierten von Universitäten und Fachhochschulen First-Generation-Academics sind, also Akademiker, bei deren Eltern der Bildungshinter­grund kein solcher war. Ich glaube, wir müssen darüber differenzierter diskutieren. Das ist etwas, das den Bundesrat eigentlich auch immer ausgezeichnet hat.

Sie schreiben auf Seite 3: „Bis heute sind die Sicherheitsmaßnahmen mangelhaft, es fehlt eine verlässliche, flächendeckende PCR-Test-Infrastruktur.“ – Abermals frage ich mich: Wo ist der empirische Beleg für diese Aussage, oder ist das einfach eine Behaup­tung? Es muss doch ganz offensichtlich geworden sein, Frau Mag. Gruber, dass wir seit dem Sommersemester 2021 in Österreich mit Antigentests flächig testen, und seit Beginn des Wintersemesters testen wir mit PCR-Tests flächig (Zwischenrufe der Bun­desrätinnen Hahn und Schumann) – ja, liebe Frau Hahn –, als einzige Institution, die es geschafft hat, ohne große Zeitverzögerung in den Bundesländern eine Testinfra­struktur auf die Beine zu stellen. Sie behaupten aber, es gebe keine „verlässliche, flächen­deckende PCR-Test-Infrastruktur“. – Diese Behauptung – nicht böse sein, dass ich das sage! – hängt vollständig in der Luft. (Bundesrätin Gruber-Pruner: Die Schü­lerInnen ...!)

Schließlich – und der guten Ordnung halber muss ich es zum x-ten Mal festhalten –: Mein Ministerium hat gemäß Bundesverfassung keine Regelungskompetenz für die elementarpädagogischen Einrichtungen. Diese fallen in die Kompetenz der Länder und Gemeinden. Ich denke, das wissen die Mitglieder dieser Länderkammer sicherlich. (Bun­desrätin Schumann: Das sind alles Bundesdienststellen geworden!)

Nochmals zu Ihrem Titel mit der pauschalen Behauptung des Schulchaos: Ich stelle sachlich fest, dass es gelungen ist, einen kontinuierlichen Präsenzunterricht seit Beginn dieses Wintersemesters zu gewährleisten. (Ruf bei der SPÖ: Ein Hoch auf die Pädago­ginnen und Pädagogen!)

Ich stelle auch vollkommen sachlich fest, dass wir in einer gemeinsamen Kraftanstren­gung trotz der hohen Infektionszahlen in den Schulen und rundherum und auch gegen die Widerstände aus allen möglichen politischen Lagern diese Schulen offen halten konnten. Ich bin den Lehrenden, den Schulleitungen und den Bildungsdirektionen für das großartige Krisenmanagement in dieser vierten Welle an jedem einzelnen der 6 000 Schul­standorte dankbar.

Sie, liebe Anfragestellerin, machen aber mit der undifferenzierten Äußerung des postu­lierten Schulchaos in Bausch und Bogen die Arbeit all jener schlecht, die täglich dafür sorgen, dass es in der Schule funktioniert. Dass es ein Schulchaos gibt, ist eine Unter­stellung, und die weise ich mit wirklich großer Sicherheit zurück. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Ich möchte nun, Frau Mag. Gruber, im Einzelnen auf Ihre Fragen eingehen.

Zu den Fragen 1 bis 3:

Mit Beginn dieses Schuljahres haben wir flächendeckende PCR-Tests in den österreichi­schen Schulen eingeführt. Bis dahin wurden in ganz Österreich pro Woche rund 300 000 PCR-Tests durchgeführt. Mit der Einführung unserer PCR-Tests in den Schulen wurde dieser Wert verfünffacht.

Wir sind mit einer Sicherheitsphase in das neue Schuljahr gestartet, in der auch bereits Geimpfte getestet wurden, und wir haben Luftreinigungsgeräte überall dort bereitgestellt, wo ein Stoß- oder Querlüften nicht möglich ist.

Die Grundlage für all diese Maßnahmen bildet das Präventionskonzept samt Risiko­matrix, das bereits im August veröffentlicht wurde und mit dem Gesundheitsministerium abgesprochen ist. Das alles ist auch auf der Homepage des Ministeriums veröffentlicht worden und in vielen Informationsschreiben an die Schulen nachlesbar.

Die erste Frage, die Sie hier an mich gerichtet haben, schließt zwar mit einem Frage­zeichen ab, ist aber abermals eine Unterstellung ohne Beleg. Ich kann dies aufgrund der eben genannten Maßnahmen eigentlich nicht nachvollziehen.

Zur Frage 4:

Nein.

Zur Frage 5:

In die Entscheidung betreffend Corona binde ich in meinem Haus den Generalsekretär, die Sektionsleitungen und jene Führungskräfte ein, die mit der Umsetzung der Maßnah­men befasst sind. Das reicht vom Leiter der Legistik bis hin zur Projektleiterin für die Abwicklung der Testlogistik, von der zuständigen Abteilung für Forschungsfragen in Sachen Covid-19 bis hin zur Budgetabteilung, denn die Finanzierung der entsprechen­den Maßnahmen muss auch ordnungsgemäß abgewickelt werden. Darüber hinaus binde ich selbstverständlich mein Kabinett ein, meine Pressesprecherin und die Abtei­lung Öffentlichkeitsarbeit.

Zur Frage 6:

Eine regelmäßige Einbindung der Schulvertretungen, Elternvertretungen und Lehrerver­tretungen sowie der ElementarpädagogInnen in meine Beratungen ist mir sehr wichtig und findet statt. Wir haben wöchentliche Treffen mit den Vertretungen der Lehrkräfte und wir haben Treffen mit den anderen Schulpartnern in einem anderen, manchmal auch etwas größeren Abstand – aber sie finden statt.

Mit der Elementarpädagogik, die auch unsere Hygienemaßnahmen übernommen hat, halten wir Kontakt über die politischen Büros in den Ländern.

Zur Frage 7:

Zur Beratung hat mein Haus eine Expertengruppe eingesetzt. Zu deren Aufgabe gehört die Bewertung der Situation in den Schulen vor dem Hintergrund der aktuellen Empfeh­lungen der Coronakommission, eine vertiefende Analyse regionaler Risikolagen und die Erarbeitung von Maßnahmen in den Schulen.

Zu den Mitgliedern zählen die Professoren und Professorinnen Apfalter, Kerbl, Spiel, Strenger und Weiss, weiters Schulpraktiker wie Hörndler, Mangl, Öttl, Reithuber und Zins und Experten, die weder an Universitäten lehren, noch Schulpraktiker sind, wie Foitik vom Österreichischen Roten Kreuz.

Zur Frage 8:

Wir diskutieren in der Bundesregierung regelmäßig über die Pandemie und auch über den Bereich Schulen und Hochschulen, keine Frage, dabei findet immer eine Güterab­wägung zwischen Gesundheitsaspekten auf der einen Seite und dem Recht auf Bildung auf der anderen Seite statt.

Zur Diskussion dieser Fragen wurden auch regelmäßig Experten und Expertinnen aus dem Bereich der Wissenschaft und Forschung beigezogen und die Meinung der Corona­kommission eingeholt.

Es ist klar, dass bei solchen Diskussionen zum Teil unterschiedliche Standpunkte vertre­ten und verschiedene unterschiedliche Lösungsansätze diskutiert werden. Die Entschei­dungen in der Bundesregierung fielen aber dann einvernehmlich und wurden stets von der gesamten Bundesregierung mitgetragen.

Zur Frage 9:

Ich habe klar kommuniziert, die Schulen bleiben offen. Kinder erhalten Präsenzunterricht und können ihre Freundschaften und sozialen Kontakte im gewohnten Umfeld leben. Jenen Eltern, die ihre Kinder vorübergehend lieber zu Hause behalten möchten, aus welchen Gründen auch immer, habe ich die Möglichkeit dazu eingeräumt.

Die Umstellung auf Distancelearning hängt nicht von österreichweiten und undifferenzierten Indizes ab, sondern vom konkreten Auftreten von positiv Getesteten. Die Klasse stellt für fünf Tage auf Distancelearning um, wenn zwei oder mehr Infektionsfälle innerhalb von drei Tagen auftreten.

Damit verfügen die Schulen, aber auch die Eltern über eine Flexibilität, die sie auch brauchen.

Zu den Fragen 10 und 13:

Sie lesen eh mit, damit Sie immer wissen, worauf ich antworte? (Die Bundesrätinnen Grimling und Schumann: Ja, ja, Herr Professor, auf Punkt und Beistrich und Komma!) – Sehr schön!

Mein Haus ist stets den Empfehlungen der Coronakommission, den Empfehlungen des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und den Empfehlungen einer Beratungsgruppe gefolgt. Die Coronakommission prüft stets auch die Zweckmäßigkeit und Realisierbarkeit von Maßnahmen, die von verschiedenen Gruppierungen vorgeschlagen werden. Die Ergebnisse der entsprechenden fachlichen Beratungen bilden die Basis für die Maßnahmen im Bereich der Schulen und der Hoch­schulen.

Zusätzlich wurde ein sehr engmaschiges Sicherheitsnetz für Schulen geschaffen. Der Schulbereich war – ich habe es ausgeführt – der erste Sektor, der bereits im letzten Schuljahr flächendeckend getestet und mindestens eine PCR-Testung pro Woche durch­geführt hat.

Differenziertes Maskentragen in der Schule und schnelles Reagieren auf das Infektions­geschehen sind wesentlich.

Zur Frage 11:

Die Förderung von Schülerinnen und Schülern am Übergang vom außerordentlichen in den ordentlichen Status erfolgt anhand der Konzepte der Bildungsdirektionen, die auf Basis der Rahmenvorgaben des Ministeriums von den Bildungsdirektionen erstellt wur­den und umzusetzen sind.

Um die Schüler und Schülerinnen, die vom Status a. o. zum Status o. wechseln, zusätz­lich zu unterstützen, wurden im Bundesfinanzrahmen 2022 bis 2025 jährlich 4,5 Millio­nen Euro eingeplant.

Zur Frage 12:

An den Schulen werden umfassende Förderkonzepte und Förderstunden angeboten, um allfälligen Defiziten begegnen zu können. Auf Basis der Zahlen im Bundes­schulbe­reich kann ich sagen, wir geben in etwa rund 150 Millionen Euro aus dem Regelbudget für Förderstunden aus. Zusätzlich wurden bis inklusive Ende des Wintersemesters För­derstunden für rund 250 Millionen Euro bereitgestellt, für durchschnittlich zwei Stunden im Sommersemester für alle Klassen, zwei Stunden in der Volksschule und 1,5 Stunden für alle anderen Klassen im Wintersemester.

Bisher hat sich gezeigt, Frau Mag. Gruber, dass letztlich nur 60 Prozent – aus welchen Gründen auch immer – der bereitgestellten Ressourcen auch wirklich abgerufen wurden. 10 Prozent der Mittel wurden anhand der A.-o.-Schülerzahlen vergeben, um den Ländern auch bei den größten Herausforderungen helfen zu können.

Im Sommersemester des Schuljahres 2020/2021 wurden 117 Millionen Euro für För­der­maßnahmen ausgegeben.

Zu den Fragen 14, 15 und 43:

Die Fragen hängen inhaltlich zusammen, ich erlaube mir, sie daher auch zusammenfas­send zu beantworten: Mein Haus ist stets den Empfehlungen der Coronakommission, den Empfehlungen des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Kon­sumentenschutz und den Empfehlungen einer Beratungsgruppe gefolgt. Die Corona­kommission prüft auch immer die Zweckmäßigkeit und Realisierbarkeit von Maßnah­men, die von verschiedenen Gruppierungen vorgeschlagen werden. Das Ergebnis der fachlichen Beratungen bildet die Basis für alle Maßnahmen.

Zur Frage 15 darf ich im Besonderen auf das Dossier des ÖISS sowie auf das Dossier der Deutschen Forschungsgemeinschaft vom August 2021 zur Raumluftqualität in Bil­dungseinrichtungen verweisen. Entsprechend den dort gemachten Empfehlungen wird ein Luftreinigungsgerät gezielt dort eingesetzt, wo ein Lüften von Unterrichtsräumen nicht oder nur sehr schwer möglich ist.

Von den Bildungsdirektionen wurden 1 572 Luftfiltergeräte angeschafft. Insgesamt steht auf Basis der potenziell errechneten Bedarfe ein Budget von 4,135 Millionen Euro zur Verfügung.

Zu den Fragen 16 bis 22:

Diese hängen inhaltlich abermals eng zusammen, sie befassen sich alle mit der Geräte­initiative beziehungsweise mit dem Portal Digitale Schule.

Alle Schüler und Schülerinnen der Sekundarstufe I, beginnend mit der 5. Schulstufe, er­halten ein Endgerät. Dieses Jahr wurde auch die 6. Schulstufe ausgestattet. 2023 wer­den dann alle Schüler und Schülerinnen der Sekundarstufe I über ein Endgerät ver­fügen.

Ein Selbstbehalt mit der sozial verträglichen Möglichkeit der Befreiung wurde gesetzlich festgelegt. Bis heute sind 6 981 Anträge auf Befreiung vom Selbstbehalt eingereicht wor­den. Davon sind 4 963 genehmigt worden, 2 018 befinden sich noch in Bearbeitung.

Insgesamt wurden 112 000 Schülergeräte bestellt. Davon wurden 102 000 Geräte an die Schulen zum sogenannten Roll-out weitergegeben.

Eine zeitgerechte Sicherstellung der WLAN-Ausstattung am jeweiligen Schulstandort ist erfolgt.

Seit der Präsentation des Achtpunkteplans wurden deshalb 71 Bundesschulen zusätz­lich noch mit Glasfaser ausgestattet, die restlichen 38 Standorte folgen im Jahr 2022, sodass das, was ich vorhin gesagt habe – 2023 sind alle Bundesschulen an leistungs­fähige Netze angeschlossen –, realisiert sein wird.

Eine Softwarebeschaffung ist schon jetzt im Rahmen der Schulbuchaktion über die Kategorie Unterrichtsmittel eigener Wahl möglich.

Betreffend die Frage zum EU Recoveryfund und der Finanzierung digitaler Infrastruktur darf ich auf das Förderprogramm Austria Connect 2030 des zuständigen Ministeriums verweisen, dort sind die Mittel verfügbar.

Zu den Fragen 23 und 24 halte ich fest:

Die Schulpsychologie wurde ausgebaut, indem die Personalkapazität um rund 20 Pro­zent aufgestockt wurde. Es finden mehr Sprechtage an den Schulstandorten statt, es wurde eine bundesweite Telefonhotline eingerichtet und die aufsuchende psychologi­sche Arbeit findet ebenso statt.

Ein weiterer Ausbau der Schulpsychologie und der Schulsozialarbeit gemeinsam mit den Ländern ist geplant. Im vorliegenden Budget des Bundeshaushaltes wurden zusätzliche 7 Millionen Euro dafür eingestellt. Über das Gesundheitsressort erfolgt überdies eine Aufstockung des Budgets für die psychologische und psychotherapeutische Betreuung von Kindern und Jugendlichen in einer Größenordnung von 15 Millionen Euro.

Anführen möchte ich hier auch die personellen Kapazitäten der Psychologischen Studie­rendenberatung, die im Frühjahr 2021 um 40 Prozent ausgeweitet wurden. Dank der Chatberatung durch die Beratungsstellen ist eine Betreuung Studierender auch im digita­len Format möglich.

Die Fragen 25 bis 30 widmen sich dem Bereich der Berufsschulen:

Im Berufsschulbereich sind zusätzliche Förderstunden jederzeit möglich, allerdings wer­den bereits jetzt die bestehenden Mittel nicht voll ausgeschöpft, daher standen wir noch nicht vor der Notwendigkeit einer Zusatzfinanzierung. (Ruf bei der SPÖ: Um Gottes willen!)

Für die Vorbereitungs- und Nachhilfekurse insbesondere zur Vorbereitung der Lehrab­schlussprüfung erhöhte das Bundesministerium für Digitales und Wirtschaft die För­dertöpfe um knapp 15 Millionen Euro.

Für Berufsschulen gelten selbstverständlich auch die Hygiene- und Präventionsmaß­nah­men wie für alle anderen Schulen. (Ruf bei der SPÖ: Die haben die Berufsschulen zurückgelassen!) Somit erhalten auch die Berufsschulen alle für die Präventionsmaß­nahmen notwendigen Testkits für Antigen-, aber auch PCR-Tests – auch die lehrgangs­gemäß geführten Berufsschulen.

Für die Ausbildungsbetriebe wurden seitens des Bundesministeriums anlassbezogen – (in Richtung Bundesrätin Gruber-Pruner) weil Sie nach den Informationen gefragt haben – Informationsschreiben verfasst und über die Wirtschaftskammer verteilt. Schu­len und Bildungsdirektionen halten laufend Kontakt mit den Ausbildungsbetrieben, die eine besonders wichtige Rolle dabei spielen. Auch die Sozialpartner wurden anlass­bezo­gen in die Entwicklung der Maßnahmen eingebunden und darüber informiert.

Eine Erhebung von quarantänebedingtem Entfall von Unterrichtsstunden liegt nicht vor. Grundsätzlich möchte ich anmerken, dass durch eine fallweise Umstellung auf Dis­tancelearning der Unterricht weiterhin in ortsungebundener Form fortgesetzt wird und werden kann. Es kommt in diesem Fall somit zu keinem Entfall von Schulzeit und auch nicht zur Notwendigkeit, entfallene Schulzeiten später nachzuholen. (Ruf bei der SPÖ: „Liegt nicht vor“?)

Zu den Fragen 31, 41 und 42, die sich mit der Problematik von möglichen Lerndefiziten und entsprechenden Initiativen befassen, möchte ich ausführen:

Es werden im laufenden Schuljahr umfassende Förderangebote für die Schüler und Schülerinnen gemacht – ich habe schon davon gesprochen –, in der Volksschule wer­den 2 Stunden pro Klasse und Woche zusätzlich angeboten, in allen anderen Schulen 1,5 Stunden, die auch ganz flexibel einsetzbar sind. Die zusätzlichen Stunden können für Förderunterricht, für eine individuelle Förderung oder auch für Klassenteilungen ein­gesetzt werden, wenn dies aus Sicht der Schule sinnvoll ist.

Die Sommerschule dient letztlich auch der Förderung von möglicherweise versäumten Lehr- und Lerninhalten. Die Sommerschule ist gesetzlich verankert, für die entsprechen­den Angebote stehen jährlich rund 6 Millionen Euro zur Verfügung.

Darüber hinaus wurde, wie bereits erwähnt, die Schulpsychologie um 20 Prozent aufge­stockt und ebenso haben wir uns bemüht – und das ist, glaube ich, erfolgreich gelun­gen –, Onlineübungsmaterial im Portal Digitale Schule entsprechend zur Verfügung zu stellen.

Zur Frage 32:

Aktuell sind 15 Schulstandorte und 681 Klassen aufgrund von Covid-19-Fällen bezie­hungsweise positiven Tests geschlossen, inkludiert sind da die schulbehördlichen, aber auch die gesundheitsbehördlichen Schließungen.

Gemäß der aktuellsten Erhebung durch die Bildungsdirektionen sind zudem circa 14 Pro­zent der Schüler und Schülerinnen dem Präsenzbetrieb am Schulstandort auf Basis der Lockdownregelung ferngeblieben oder umgekehrt gesagt: 86 Prozent befinden sich im Präsenzunterricht.

Zur Frage 33:

Ja, wenn sie dafür in den Präsenzunterricht kommen – schriftliche Leistungsfest­stellun­gen sind online nicht möglich. Selbstverständlich werden auch im Distancelearning er­brachte Leistungen wie Hausübungen und Mitarbeit bewertet, sie dienen zur Beurteilung der Schüler und Schülerinnen, das erlaubt unsere Leistungsbeurteilungsverordnung sehr wohl.

Zur Frage 34:

Bei den Berufsschülern und Berufsschülerinnen ist im Vergleich zu den sonstigen Schul­typen die Abwesenheit deutlich niedriger, sie liegt bei etwa 1 Prozent. Das entspricht, wenn Sie so wollen, der regulären Abwesenheit während eines normalen Betriebes auch ganz ohne Lockdown, es gibt ja durchaus so etwas wie Krankheitsfälle.

Zur Frage 35:

Die pädagogischen Rahmenbedingungen des Distancelearning finden sich in den Erläs­sen zum Schulbetrieb und in der Leitlinie für den ortsungebundenen Unterricht. Um Distancelearning zu unterstützen, werden folgende Maßnahmen gesetzt: Wir haben die Kapazitäten der angebotenen Lernplattformen aufgestockt. Wir haben das Portal Digi­tale Schule geschaffen, das einen sehr niederschwelligen Einstieg offeriert und alle rele­vanten Verwaltungs-, Lehr- und Lernsoftwares zusammenfasst. Eine digitale Kommuni­kation zwischen Schule, Eltern und Schülern und Schülerinnen ist über das Portal Digitale Schule möglich.

Wir haben die Contentplattform Eduthek inhaltlich erweitert und strukturiert. Diese Con­tentplattform liefert Aufgaben und Übungen für alle Bildungsstufen und für alle Fächer. Die Bildungsplattform enthält auch Edutube, eine Kooperation mit dem ORF, wo quali­tätsgesicherte Contentmaterialien zur Verfügung stehen.

Zur Frage 36:

Die Impfangebote für alle Bevölkerungsgruppen werden durch die Gesundheitsbehörden gemacht. Auch in diesem Bereich werden die Gesundheitsbehörden von meinem Res­sort unterstützt, indem ich den Gesundheitsbehörden der Länder angeboten habe, die Schulärzte in die Beratung von Eltern und Schülern sowie in Impfaktionen einzubinden, wenn dies notwendig ist.

Auf die Fragen 37 bis 39, die sich der Risiko- und Infektionslage und den daran anknüpfenden Maßnahmen widmen, antworte ich wie folgt: Grundsätzlich möchte ich darauf hinweisen, dass es drei Möglichkeiten und Wege gibt, die zum Distancelearning führen: Das eine ist die Gesundheitsbehörde, die das auf Basis des Epidemiegesetzes feststellt und entsprechend handelt, zweitens die Bildungsbehörde in Abstimmung mit der Gesundheitsbehörde und im Einvernehmen mit meinem Haus, und drittens, wenn in einer Klasse innerhalb von drei Tagen mindestens zwei Infektionsfälle auftreten. Das wurde mit der Gesundheitsbehörde so vereinbart. Das führt zu einer gewissen Ver­einfachung der Prozedur, und wir entlasten damit die Gesundheitsbehörde, die mit dem Contacttracing nicht mehr nachgekommen ist.

Ausschlaggebend für alle drei Wege sind klarerweise immer die Zahlen vor Ort in der Region, als auch österreichweit. Diese Zahlen werden von der Gesundheit Österreich GmbH, der GÖG, und der Ages zur Verfügung gestellt.

Zur Frage 40:

Nein, Ergebnisse aus Analysen der Bildungsverläufe der Schüler und Schülerinnen der Schuljahre 2019/20 und 2020/21 liegen noch nicht vor. (Vizepräsident Novak übernimmt den Vorsitz.)

Die Statistik Austria finalisiert zurzeit die sogenannten Schulerfolgsmeldungen des Jah­res 2019/20 und dann die Meldungen über die laufende Ausbildung des Schuljahres 2020/21. Erst dann haben wir eine Datengrundlage, um die von Ihnen gestellte Frage auch solide beantworten zu können.

Erste Ergebnisse auf Basis von Befragungsdaten zum frühzeitigen Schulabbruch, zu den sogenannten Early School Leavers, zeigen im Vergleich der Jahre 2019 und 2020 Gott sei Dank nur eine geringfügige Zunahme innerhalb der statistischen Schwankungs­breite von 7,8 Prozent auf 8,1 Prozent.

Zur Frage 43:

Mein Haus hat ein sehr engmaschiges Sicherheitsnetz für Schulen geschaffen. Ich muss mich wiederholen: Der Schulbereich war der erste Sektor, der bereits im letzten Schul­jahr flächendeckend getestet hat. Noch lange bevor das Gesundheitsressort oder die Gesundheitsämter der Länder das taten, begannen wir mit den Screeningtests. Als wei­tere Maßnahme haben wir auch Prävalenzstudien mit der Statistik Austria durchgeführt und ein System der Früherkennung von Hotspots der Infektion installiert. Ich erinnere Sie vielleicht an die Sentinel-Studie, aber auch an die Abwasseranalyse, die uns wert­volle Dienste leistet. Wir haben damit eine ausgesprochen fundierte Datenbasis, um reagieren zu können.

Ich möchte auch darauf hinweisen, dass 86 Prozent der Lehrer und Lehrerinnen teil- oder vollimmunisiert sind, wir haben Masken und Hygienematerial und Luftreinigungsgeräte angeschafft. Die Schulen sind nicht coronasicher, diesen Ausdruck würde ich nicht verwenden – sicher ist sehr viel –, aber sie sind coronaresilient.

Zu den Fragen 44 bis 46, die sich dem Bereich der Elementarpädagogik widmen:

Ich führe abermals aus, dass wir eine Verfassungsänderung bräuchten, wenn Sie das Kindergartenwesen, wie es dort noch heißt und klar in der Kompetenz der Länder liegt, dem Bund geben wollen. Ich kann mir nicht einfach ohne Kompetenzänderung etwas nehmen, das mir aufgrund der österreichischen Bundesverfassung nicht zusteht.

Wir werden im Rahmen der Verhandlungen zur neuen 15a-Vereinbarung das Thema Qualitätsstandards selbstverständlich aufgreifen. Einheitliche Qualitätsmindeststan­dards sollten das gemeinsame Ziel bei der nächsten Vereinbarung sein, um einen gemein­samen Rahmen für elementare Bildungseinrichtungen festlegen zu können.

Als Bildungsminister nehme ich auch meine koordinierende Rolle in diesem Bereich wahr. Im Rahmen des Beirats für Elementarpädagogik holen wir alle Mitglieder und wich­tigen Stakeholder an einen Tisch und diskutieren aktuelle Fragen und Themen der Ele­mentarpädagogik. Bei der letzten Sitzung – herzlichen Dank, Frau Schumann – wurden die Sozialpartner eingeladen und sie kamen auch – zukünftig auch –, um ihre wichtigen Punkte in diesem Bereich einzubringen, gar keine Frage.

Das Thema Ausbildung, für das das Bildungsministerium zuständig ist, nehmen wir ernst, und zwar umfassend ernst. Ich sehe die Problematik des Personalmangels, ich sehe noch mehr die Problematik, dass das Personal, das dafür ausgebildet ist, nicht in den Bildungseinrichtungen bleibt, sondern weggeht. Das ist ein Problem, das letztlich die Erhalter zu lösen haben. Wir haben Initiativen gestartet: 130 zusätzliche Kolleg­plätze, rund 60 QuereinsteigerInnen an den pädagogischen Hochschulen.

Um die Schaffung von flächendeckend zur Verfügung stehenden und ganztägigen Kin­dergartenplätzen zu unterstützen, stellt der Bund schon seit vielen Jahren und aktuell über die laufende Bund-Länder-Vereinbarung über die Elementarpädagogik zusätzliche Mittel zur Verfügung, nämlich jährlich 142,5 Millionen Euro. Weitere Maßnahmen werden Teil der Verhandlungen zur neuen 15a-Vereinbarung sein.

Zu den Fragen 47 und 48:

Die Lohn- und Gehaltsverhandlungen zwischen dem BMKÖS und der GÖD sind derzeit im Gange. Wir unterstützen einen Lohnabschluss, der mit anderen Branchen vergleich­bar ist, auch als Zeichen der besonderen Wertschätzung und Anerkennung.

Zu den Fragen 49 und 50, die sich dem Thema möglicher Schulschließungen vor Weih­nachten widmen, halte ich Folgendes fest:

Vonseiten des Bildungsministeriums werden sämtliche Maßnahmen ergriffen, um einen Präsenzunterricht auch bei steigenden – was derzeit nicht der Fall ist, aber mög­licherweise auch wieder sein kann – Infektionszahlen zu ermöglichen und sicherzu­stellen. Die letzten zehn Tage haben uns gezeigt, dass dieses Konzept, das ich kürzlich vorgestellt habe, funktioniert. Wir sehen auch anhand der sogenannten Positivitätsrate der PCR-Testungen an den Schulen, dass die Zahlen deutlich zurückgehen.

Einzelne Schulschließungen, Frau Mag. Gruber, kann es immer geben, nämlich dann, wenn die Gesundheitsbehörde dies auch so entscheidet. Das kann ich nie ganz aus­schließen.

Für eine Entscheidung, wie das Offenhalten von Skigebieten oder die Inszenierung der Pisten- und Hüttengaudi vonstattengehen, bin ich nicht zuständig.

Zu den Fragen 51 bis 53, die sich der schulischen Tagesbetreuung widmen, möchte ich gerne wie folgt antworten:

Der Ausbau ganztägiger Schulformen ist bedarfsabhängig und auch von der tatsäch­lichen Inanspruchnahme seitens der Eltern abhängig. Der Zielwert für das Schuljahr 2024/25 an Schülern und Schülerinnen in einer Tagesbetreuung beträgt 230 000 Schüler und Schülerinnen an den allgemeinen Pflichtschulen und der AHS-Unterstufe. Derzeit ist der Stand wie folgt: An den APS befinden sich im Schuljahr 2021 rund 24 Prozent dieser Schüler und Schülerinnen in einer Betreuung; das sind 139 000. In außerschu­lischen Betreuungseinrichtungen sind es laut Kindertagesheimstatistik für das gleiche Schuljahr weitere 55 000 Kinder; dies entspricht einem Anteil von 10 Prozent. Beides zusammen ergibt also eine Summe von 34 Prozent, die sich derzeit in einer Betreuung befinden. Spätestens im Jahr 2033, so sagt das BIG, sollen 40 Prozent der Schüler und Schülerinnen allgemeinbildender Pflichtschulen eine Tagesbetreuung besuchen können beziehungsweise sollte an 85 Prozent der Standorte allgemeinbildender Pflichtschulen eine schulische oder außerschulische Tagesbetreuung angeboten werden. Ich bin ganz sicher, dass diese Zielwerte zu erreichen sind.

Zur Frage 53 ist festzuhalten, dass es unrichtig ist, dass Schulleitungen Abrechnungen machen müssen. Lehrpersonen können aufgrund der im Jahr 2021 beschlossenen Ände­rungen des Einkommensteuergesetzes im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung be­stimmte Aufwendungen für das Homeoffice als Werbungskosten steuermindernd geltend machen. Jeder Dienstgeber ist zur Erfassung der Homeofficetage seiner Dienst­nehmerInnen und zur Übermittlung von Daten an die Finanzverwaltung verpflichtet. Mein Haus hat in Abstimmung mit den Bildungsdirektionen in den vergangenen Wochen ein Tool entwickelt, mit dem diese Aufgabe leicht und effizient erfüllt werden kann und die Schulleitungen in Sachen Meldung entlastet werden.

Zur Frage 54:

Die Wiederholung von bereits vermittelten Inhalten ist selbstverständlich unverzichtbarer Teil des Unterrichts. Dabei wird immer auch der Lehrplan nicht verlassen.

Zur Frage 55 – wir sind jetzt im Bereich der Universitäten und Fachhochschulen –:

Die Informationen an Studierende über den jeweils aktuellen Lehr-, Prüfungs- und Forschungsbetrieb erfolgen direkt über die Universität oder die Fachhochschule, die im Rahmen ihrer Autonomie für die Ausgestaltung der Betriebe verantwortlich sind. Univer­sitäten und FHs sind derzeit trotz der Infektionslage nicht zuletzt auch dank der hohen Impfquote der Studierenden geöffnet, und das soll – meine klare Ambition – auch weiterhin so bleiben. Aufgrund der unterschiedlichen Größen und Schwerpunktset­zun­gen der Universitäten und der Fachhochschulen kann es aber im Gegensatz zum Schul­bereich keinen einheitlichen Plan zur Präsenz- und Distanzlehre geben. Eine Lehrver­anstaltung in einer Buchwissenschaft findet normalerweise mit vielen Studierenden in einem großen Hörsaal statt, während Laborunterricht oder Lehre im Bereich von Kunst, Musik, aber auch Sport in Kleingruppen stattfindet. Jede Universität, jede Hochschule weiß daher am besten, wie ein adaptierter Lehrbetrieb auszusehen hat.

Zur Frage 56:

Im Gegensatz zu vielen anderen Bereichen waren die Universitäten seit Ausbruch der Pandemie nie geschlossen. Allerdings hatten sie, je nach Infektionslage, ihren Lehr- und Prüfungsbetrieb in einem unterschiedlichen Ausmaß auf Distancelearning umgestellt.

Zur Frage 57:

Das Bundesministerium hat in den vergangenen 21 Monaten Folgendes unternom­men, um Studierende finanziell bestmöglich zu unterstützen: Einführung des neutralen Semesters im Sommersemester 2020 – das ist in etwa ein Volumen von 80 Millionen Euro, das dafür aufzuwenden ist –; Einrichtung des gemeinsamen Härtefonds für Stu­dierende mit der Österreichischen HochschülerInnenschaft für 2021; Beteiligung des Bundesministeriums am ÖH-Sozialfonds und Ausbau der Studienförderung. Das Bun­desministerium stellt 2021 jährlich 30 Millionen Euro zusätzlich an Studienbeihilfe bereit, um pandemiebedingte Einkommenseinbußen der Eltern auszugleichen.

Zur Frage 59:

Für die Finanzierung der Infrastruktur im Fachhochschulbereich ist nicht das Bundes­ministerium verantwortlich, sondern das sind die jeweiligen FH-Erhalter. Das liegt im Wesen und in der Struktur der Fachhochschulen. Das Bundesministerium finanziert in dem Bereich nur die Studienplätze. Für öffentliche Universitäten ist das anders, für öffentliche Universitäten hat das Bundesministerium für allgemeine Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung einerseits 20 Millionen Euro verfügbar gemacht, dazu noch einmal 1 Million Euro für den Einsatz ganz spezifischer Teststrategien, also wenn Sie so wollen, 21 Millionen Euro insgesamt.

Zur Frage 60:

Es bedarf keiner Belohnung für die Universitäten, weil diese es als ihre eigene Aufgabe sehen, die Lehre kontinuierlich weiterzuentwickeln. Das ist einer der wesentlichen Para­grafen im UG, nämlich § 3. Hybride Lehrangebote zählen unzweifelhaft zur kontinuier­lichen Weiterentwicklung der Lehre.

Zur Frage 61:

Die Umstellung auf Distancelearning hat erfolgreich funktioniert, das digitale Prüfen ebenso. Genaueres lässt sich der Studie „Distance Learning im Sommersemester 2020 und im Wintersemester 2020/21“ und auch der Empfehlung der Hochschulkonferenz betreffend digitales Lehren, Lernen und Prüfen entnehmen. Beides ist auf der Webseite des Ministeriums abrufbar, aber ich kann es Ihnen auch gerne zuschicken oder ausdrucken und Ihnen geben. Beides sind interessante Publikationen. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und Grünen. – Heiterkeit des Bundesrates Himmer.)

19.41

Vizepräsident Günther Novak: Wir gehen nunmehr in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 61 Abs. 7 der Geschäftsordnung die Rede­zeit eines jeden Bundesrates mit insgesamt 20 Minuten begrenzt ist.

Zu Wort gemeldet ist Frau Doris Hahn. Ich erteile ihr das Wort.