10.34
Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS, Wien): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! In dieser Debatte geht es um fünf Tagesordnungspunkte, fünf Beschlüsse. Ich werde schwerpunktmäßig auf einige davon eingehen.
Gleich der erste: Es gibt wieder eine Verlängerung der Freistellung für Schwangere. Herr Bundesminister, Sie können sich erinnern, was ich das letzte Mal dazu gesagt habe – verhaltensökonomisch. Ich sehe das problematisch, dass zwischen geimpften Schwangeren und ungeimpften Schwangeren differenziert wird; wir haben heute schon von Kollegin Steiner-Wieser gehört, dass differenziert wird. Es ist sehr sinnvoll, auf Schwangere besonders einzugehen, was die Coronagefährdung betrifft, denn Schwangere sind eine Risikogruppe. Schwangere haben bei einer Infektion ein erhöhtes Erkrankungsrisiko und diese ist eine Gefahr für Mutter und Kind. Allein in Wien wurden 400 ungeimpfte Schwangere hospitalisiert. Das NIG, das Nationale Impfgremium, hat bereits im April eine Impfempfehlung für Schwangere abgegeben.
Ich verstehe, dass man sagt, alle Schwangeren werden freigestellt, weil so ein großes Risiko besteht, aber dass man dann sagt, nicht alle Schwangeren werden freigestellt, sondern diejenigen, die geimpft sind, werden dann doch nicht freigestellt, ist in Wirklichkeit eine Benachteiligung für die, die geimpft sind, und ist ein negativer Impfanreiz. (Beifall bei der SPÖ.) Deswegen stimmen wir auch da wieder dagegen.
Der nächste Punkt, auf den ich eingehen möchte, ist TOP 3, Arbeitsmarktservicegesetz, das ist der Langzeitkurzarbeitsbonus. Da sehen wir das Problem, dass dadurch diejenigen Betriebe bestraft werden, diejenigen Betriebe benachteiligt werden, die im Sommer die Kurzarbeit zurückgeschraubt hatten. Mit dieser Maßnahme wird wieder einmal die Gießkanne ausgepackt. Diese Maßnahmen werden sich nächstes Jahr am Arbeitsmarkt rächen.
Was die Auswirkungen langer Kurzarbeit betrifft, hat AMS-Chef Johannes Kopf zum Beispiel gesagt, dass sich die Gewöhnungseffekte schon zeigen. Für Niedrigverdiener ist es aufgrund der finanziellen Einbußen problematisch, lange in Kurzarbeit zu sein. Das ist anders bei Personen, die besser verdienen, denn die gewöhnen sich an die Teilzeit und schätzen die bessere Work-Life-Balance. Es gibt bereits Beschwerden von Unternehmen, dass Mitarbeiter nicht aus der Kurzarbeit zurück in die Vollzeit wollen, berichtet Johannes Kopf. Deswegen sind wir auch da dagegen.
Der letzte Punkt, auf den ich eingehen möchte, ist TOP 4. Das ist quasi der Kurzarbeitsausgleich für neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die noch keine Kurzarbeit bekommen können, weil sie weniger als einen Monat beschäftigt sind. Wir lehnen das deswegen ab, weil bei dieser Maßnahme viele Fragen zu Umfang und Ausgestaltung noch offen sind, insbesondere was die Förderhöhe betrifft. Wenn man auf der Seite des AMS die Beispiele vergleicht, kann man sehen, dass zwei Tage Unterschied bei der Anmeldung 2 280 Euro Unterschied bei der Förderungshöhe ausmachen können. Es kann nicht sein, dass von einem Tag auf den nächsten die doppelte Förderung gewährt wird, deswegen fordern wir eine Klarstellung und eine Eingrenzung auf diejenigen Branchen, die tatsächlich von den Maßnahmen betroffen sind. – Vielen Dank. (Beifall bei BundesrätInnen der SPÖ.)
10.37
Präsident Dr. Peter Raggl: Zu einer Stellungnahme zu Wort gemeldet hat sich Bundesminister Martin Kocher. Ich erteile ihm dieses.