11.40

Bundesrätin Marlies Steiner-Wieser (FPÖ, Salzburg): Herr Präsident! Frau Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Bei diesem Tagesordnungspunkt geht es einerseits um die redaktionelle Anpassung an das EU-Jugendprogramm und auch um die Verlänge­rung der Familienbeihilfe nach der Matura um weitere vier Monate. Andererseits be­schließen wir heute die Erhöhung der Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld auf 7 600 Euro.

Beiden Gesetzesänderungen werden wir Freiheitliche unsere Zustimmung erteilen, aber wir möchten in diesem Zusammenhang auch auf eine Ungerechtigkeit hinweisen und werden einen Antrag dazu einbringen. Es geht darum, dass der Bezug von Krankengeld nicht zum Verlust von einkommensabhängigem Kinderbetreuungsgeld führen darf. Derzeit ist es so geregelt: Ein Elternteil hat nur dann einen Anspruch auf das Kinderbe­treuungsgeld, wenn er in den letzten 182 Tagen vor Beginn des Beschäftigungsverbots beziehungsweise vor der Geburt des Kindes tatsächlich durchgehend erwerbstätig war. Das heißt, Elternteile, die in der Zeit vor der Geburt des Kindes mehr als 14 Tage lang Krankengeld bezogen haben, verlieren den Anspruch auf das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld.

Daher stelle ich folgenden Antrag:

Entschließungsantrag

der BundesrätInnen Marlies Steiner-Wieser, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Bezug von Krankengeld darf nicht zum Verlust von einkommensabhängigem Kinderbetreu­ungsgeld führen“

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzu­leiten, damit künftig jene Zeiten, in denen Krankengeld bezogen wird, in den Erwerbs­tätigkeitsbegriff für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld einbezogen wer­den und damit der Anspruch auf einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld nicht verloren geht.“

*****

Ich ersuche um Zustimmung zu diesem Antrag und sage Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

11.41

Vizepräsident Günther Novak: Der von den Bundesräten Marlies Steiner-Wieser, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „Bezug von Krankengeld darf nicht zum Verlust von einkommensabhängigem Kinderbetreuungsgeld führen“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger. Ich erteile ihr das Wort.