11.36
Bundesrat Mag. Christian Buchmann (ÖVP, Steiermark): Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beschäftigen uns mit einer Novelle des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes. Warum tun wir das? – Der Vorredner hat bereits ausgeführt, dass die Grundlage dafür ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes ist. Damit wir nicht mit 31.12. dieses Jahres in einem regelungslosen Zustand sind und ohne Zwangsinstrument der Vollstreckungsbehörden auskommen müssen, kommt es heute zu dieser Novelle. In dieser Novelle wird auch eine höchstzulässige Gesamtdauer der Beugehaft von einem Jahr normiert, und sie sieht – das begrüße ich außerordentlich – zudem ein Rechtsmittel nach dem Vorbild der Schubhaftbeschwerde vor. Es erweitert also den Rechtsschutz, und das ist, glaube ich, im Sinne der Normunterworfenen.
Kollege Hübner hat namens seiner Fraktion erläutert, warum seine Fraktion diesem Novellierungsvorschlag nicht zustimmen kann. Ich habe mich im Vorfeld auch mit namhaften Juristen zu dieser Thematik auseinandergesetzt, weil es mich interessiert hat, wie da die rechtlichen Meinungen sind. Mir wurde glaubhaft versichert, dass die Beugehaft nicht dazu dient, eine allgemeine gesetzliche Verpflichtung, wie das zum Beispiel eine Impfpflicht ist, durchzusetzen. Im Entwurf des COVID-19-Impfpflichtgesetzes ist zudem keine bescheidmäßige Verpflichtung – dass Personen mit Bescheid auferlegt würde, sich impfen zu lassen – vorgesehen. Gibt es also keinen Bescheid, gibt es auch keine Beugehaft.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, eine Beugehaft ist auch keine Strafe, und deswegen ist es ganz wichtig, darauf hinzuweisen, dass im Entwurf des Impfpflichtgesetzes festgehalten ist, dass es keine Freiheitsstrafen geben wird. Es steht damit der Novellierung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes also nichts im Wege, wir können dieses Gesetz guten Gewissens beschließen. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
11.38
Vizepräsident Günther Novak: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag. Elisabeth Grossmann. Ich erteile ihr das Wort.