13.11

Bundesrätin Barbara Tausch (ÖVP, Oberösterreich): Geschätzte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! In meiner ersten Rede hier im Hohen Haus darf ich zur Kronzeugenregelung sprechen, eine durchaus interessante Materie, wenn auch nicht gerade reißend in Anspruch genommen; das heißt aber nicht, dass sie nicht wichtig ist.

Wir haben es von der Vorrednerin schon gehört: Seit über zehn Jahren gibt es in Öster­reich diese Kronzeugenregelung; mit 1.1.2011 wurde damit ein neuer Weg in der Straf­prozeßordnung beschritten – vorerst befristet, weil das ganz ehrlich gesagt noch in den Kinderschuhen steckte. Nach mittlerweile elf Jahren und etwa 15 Fällen möchte man meinen, die Notwendigkeit der Kronzeugenregelung sei nicht sehr hoch, doch nicht alles, was keinen reißenden Anklang findet, ist unnütz. Im Gegenteil: Eine im letzten Jahr durchgeführte Evaluierung hat einhellig ergeben, dass auf die Kronzeugenregelung nicht verzichtet werden kann und diese als generell positiv bewertet wurde. Darüber hinaus sei der Weiterbestand von Kronzeugenregelungen auch aufgrund europarechtlicher und internationaler Vorgaben erforderlich.

Fakt ist, dass komplizierte Regelungen und die geringe Sicherheit für jene, die sie in Anspruch nehmen wollen, vom Gebrauch abschrecken. Das darf nicht sein, daher ist eine Verbesserung, eine Evaluierung für praktikable Lösungen unumgänglich.

Ich möchte noch einmal ganz kurz den Kern der heutigen Änderungen der Strafprozeß­ordnung herausheben: Es geht um die Verlängerung der mit Jahresende auslaufenden großen Kronzeugenregelung um weitere sieben Jahre und um die Einbeziehung der Kriminalpolizei in den Kreis der Behörden, an die der Kronzeuge – zusätzlich zur Staats­anwaltschaft – herantreten kann, sowie um eine Verlängerung der begleitenden Evaluie­rung, was sicherlich wichtig ist.

Die vorliegenden Änderungen der Kronzeugenregelung sind zwar noch nicht die großen Würfe, doch ein paar Schritte vorwärts, daher auch die große Unterstützung unserer­seits. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei BundesrätInnen der SPÖ.)

13.14

Vizepräsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag.a Sandra Gerdenitsch. Ich erteile dieses.