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Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M.: Herr Präsident! Sehr geehrte Bundesrätinnen und Bundesräte! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Ja, der Klimawandel muss mit allen Mitteln und auf allen Ebenen bekämpft werden. Ein ganz wichtiger Faktor dabei ist natürlich der Verkehrsbereich. Wir müssen es schaffen, aus den fossilen Brennstoffen auszusteigen, und Elektromobilität stellt dabei im Verkehrsbereich eine ganz wesentliche Säule dar. Dieser Umstieg auf Elektrofahrzeuge ist aber nur möglich, wenn wir über eine ausreichende Infrastruktur verfügen – und für diese Infrastruktur braucht es auch gewisse Voraussetzungen.
Mit dieser Regierungsvorlage wird ein entscheidender Schritt gesetzt, sodass im privaten Wohnbereich eine zukunftsfitte Ladungsinfrastruktur geschaffen wird. Die Errichtung von Ladevorrichtungen für Elektrofahrzeuge in Wohnungseigentumsgebäuden wird nun erleichtert. Daneben sollen ganz allgemein die wohnungseigentumsrechtlichen Voraussetzungen für klimarelevante Verbesserungen optimiert werden. Außerdem wollen wir mit dieser Novelle im Wohnungseigentumsrecht auch Forderungen umsetzen, die schon seit Jahren gestellt werden: nämlich eine Erleichterung der Willensbildung generell und eine verpflichtende Mindestdotierung der Rücklage, damit zukunftsfitte Sanierungen von Häusern leichter möglich werden.
Viele der bestehenden Hürden wollen wir beseitigen. Zum einen gibt es die Hürde, dass es heute, gerade wenn man um Zustimmung ansucht, sehr oft schwierig ist, an Adressen zu kommen oder Kontakt zu anderen Wohnungseigentümern herzustellen. Nun werden Verwalter quasi verpflichtet, die echten Wohnadressen der Wohnungseigentümer zur Verfügung zu stellen.
Außerdem gibt es auch eine sogenannte Zustimmungsfiktion: Wenn einer Maßnahme nicht innerhalb von zwei Monaten zugestimmt beziehungsweise schriftlich widersprochen wird, wird in diesem Zusammenhang eine Zustimmung angenommen. Das betrifft aber nicht nur Ladestationen, das betrifft auch Installationen von Solaranlagen, Beschattungen, aber zum Beispiel auch den Einbau von einbruchssicheren Türen, das ist doch gerade im städtischen Bereich wichtig. Die Herstellung von Barrierefreiheit im Wohnungseigentum wollen wir mit dieser Zustimmungsfiktion ebenso erleichtern.
Darüber hinaus – und das möchte ich schon noch allgemeiner ausführen, weil das, glaube ich, ein ganz wichtiger Schritt ist, wenn es um die Erleichterung der Beschlussfassung im Allgemeinen geht – war es bisher so, dass die Hälfte aller Wohnungseigentümer und Wohnungseigentümerinnen zustimmen musste, damit ein Beschluss überhaupt zustande kommen konnte. Was sich künftig ändern soll, ist, dass wir auf die Mehrheit der abgegebenen Stimmen abzielen. Bisher war es so, dass man, wenn eine Versammlung einberufen wurde und nicht alle kamen, aber vielleicht sehr viele zustimmten, trotzdem keinen Beschluss fassen konnte, und das wollen wir nun ändern.
Nun ist es nämlich so, dass es für eine positive Beschlussfassung ausreichend ist, wenn zwei Drittel der abgegebenen Stimmen sich für den Beschluss aussprechen. Es besteht trotzdem noch eine flankierende Maßnahme, damit nicht eine ganz kleine Minderheit der sehr aktiven Miteigentümer alles verändern kann. Die flankierende Maßnahme ist, dass insgesamt ein Drittel der Miteigentumsanteile diesen Beschluss mittragen soll.
Ich glaube, dass das eine sehr große Erleichterung im Wohnungseigentumsrecht bedeutet und dass das ein guter Schritt in die richtige Richtung ist. Ja, ich weiß, dass es wahnsinnig schwierig ist, im Wohnungseigentumsrecht Reformen voranzutreiben. Deswegen bin ich froh, dass wir einen ersten Schritt gesetzt haben, und es gibt noch ganz viel, was wir uns im Regierungsprogramm vorgenommen haben und auch umsetzen wollen. Das ist aber ein wichtiger Schritt – auch um ein klimafittes Wohnen zu ermöglichen und entsprechende Maßnahmen dafür vorzusehen –, und da bitte ich um Ihre Zustimmung und hoffe, Sie erheben keinen Einspruch. – Danke schön. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
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