12.44
Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS, Wien): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben drei Tagesordnungspunkte in einer Debatte zusammengefasst. Ich werde mich von hinten vorarbeiten.
TOP 3 betrifft eine Reduktion des Beitragssatzes in der Krankenversicherung für selbstständig Erwerbstätige und Bauern mit niedrigen und mittleren Einkommen. Wir NEOS sind bereits im Nationalrat dagegen gewesen, weil das dem Versicherungsprinzip widerspricht. Die Krankenversicherungsbeiträge richten sich nach dem Einkommen beziehungsweise Gehalt, wodurch bereits ein sozialer Ausgleich stattfindet, da Besserverdiener ja nicht ungesünder sind und damit keine höheren Pro-Kopf-Ausgaben für das Gesundheitssystem verursachen würden.
Es wurden die Sozialversicherungsbeiträge der Bauern und Selbstständigen bereits bisher subventioniert: in der Pensionsversicherung aufgrund des niedrigeren Beitragssatzes im Vergleich mit dem ASVG mit ungefähr 700 Millionen Euro im Jahr, in der Krankenversicherung, wiederum aufgrund bereits niedriger Beitragssätze gegenüber dem ASVG, mit 100 Millionen Euro im Jahr. Nun sollen die Krankenversicherungsbeiträge für Bauern und Selbstständige nochmals reduziert werden. Das ist ungerecht. Ein sozialer Ausgleich würde über Transferleistungen beziehungsweise eine Negativsteuer besser gelingen. Weiters führt diese Beitragssenkung zu einem Teilzeitanreiz, was wiederum abzulehnen ist.
Jetzt zu TOP 2, dem Klimabonusgesetz: Es kommt dann wieder teilweise in TOP 1 vor, beim Steuerreformgesetz, im Detail jedoch in TOP 2. Der in dieser Form eingeführte Klimabonus reduziert leider die Lenkungswirkung der CO2-Bepreisung. Die Staffelung, die nach der Postleitzahl erfolgt, ist sachlich nicht gerechtfertigt, weil ausschließlich eine Berücksichtigung der Anbindung an den öffentlichen Verkehr bei fehlender Berücksichtigung von Heizkosten stattfindet. Das ist auch im Begutachtungsverfahren vom KDZ kritisiert worden. Die Organisation der Abwicklung, die über das BMK neu aufgesetzt wird, schafft ineffiziente und teure Doppelstrukturen, anstatt dass eine ökonomische Abwicklung über die Finanzverwaltung oder zumindest über eine bestehende Struktur im Sozialministerium gewählt worden ist. Es gibt ein weiteres Problem beim Datenschutz: Die Daten von Meldebehörden, Finanzministerium und Pensionsversicherungen müssen zusammengetragen und verknüpft werden.
Was wir NEOS stattdessen vorschlagen, um die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung rückzuverteilen, wären eine Abschaffung der Mineralölsteuer, der MBV-Abgabe, der Nova, eine Senkung der Lohnnebenkosten und eine Reduktion der Mehrwertsteuer. Das wäre treffsicherer.
Schließlich zum großen Sammelgesetz, zum Steuerreformgesetz, TOP 1: Da keine getrennte Abstimmung möglich ist, werde ich die einzelnen Punkte einzeln ansprechen. Die im Einkommensteuergesetz vorgesehene steuerliche Begünstigung der Gewinnbeteiligung bis zu 3 000 Euro im Jahr begrüßen wir. Es ist gut, wenn den Unternehmerinnen und Unternehmern Instrumente zur Verfügung gestellt werden, um zusätzliche Anreize für die eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einzuführen. Was es aber auch noch brauchen würde, wäre ein System der Mitarbeiterbeteiligung am Unternehmen und nicht nur am Gewinn, wie von der österreichischen Start-up-Szene schon seit Jahren gefordert. Wir NEOS haben hier schon mehrfach auf rasche Reformen gedrängt und werden das angekündigte Gründerpaket der Regierung diesbezüglich genau prüfen.
Die Erhöhung des Gewinnfreibetrags begrüßen wir, die Entlastung von Unternehmerinnen und Unternehmern ist dringend nötig. In diesem Fall passiert das für alle natürlichen Personen mit betrieblichen Einkunftsarten, was grundsätzlich positiv ist. Die Einführung des Beteiligungsfreibetrages von 50 Prozent bis zu einer Höhe von 100 000 Euro bei Beteiligungen von Privaten und Unternehmen begrüßen wir ebenfalls. Die Anhebung der Sofortabschreibung von GWG von 800 auf 1 000 Euro begrüßen wir. Die pauschale Abzugsfähigkeit der Ausgaben für den Heizkesseltausch begrüßen wir. Das ist eine vergleichsweise kostengünstige Maßnahme, die viel Wirkung zeigen kann.
Zum Thema Besteuerung von Einkünften aus Kryptowährungen beziehungsweise – in Wirklichkeit – Kryptoassets: Notwendig wäre, wenn es schon eine Angleichung der steuerlichen Regeln für Kryptoassets an jene für Wertpapiere gibt, zum Beispiel die gleichzeitige Einführung einer Behaltefrist. Das wurde bisher versprochen, ist aber noch nicht gekommen; die Diskussion führen wir schon länger. Wer längerfristig anlegen will, dem sollten Sie als Finanzminister, sollte die Gesetzgebung nicht ständig das Ersparte wegnehmen. Das gilt für Kryptoassets genauso wie für konventionelle Anlagen, um die Pension aufzubessern.
Die Senkung der zweiten und der dritten Tarifstufe begrüßen wir. Die Erhöhung des Familienbonus Plus begrüßen wir. Die Ausweitung des Bezugs des Kindermehrbetrags auf alle Bezieher von Niedrigeinkommen begrüßen wir. Was die Entlastung der Geringverdiener betrifft: Die Erhöhung des Zuschlags zum Verkehrsabsetzbetrag begrüßen wir. Wir sprechen uns aber gegen die Erhöhung des Sozialversicherungsbonus in diesem Zusammenhang aus, weil das wiederum ein Teilzeitanreiz ist, sowie gegen die Erhöhung des Pensionistenabsetzbetrags.
Die degressive Abschreibung wird verlängert, das ist wieder ein positiver Punkt. Die Senkung des Körperschaftsteuersatzes begrüßen wir ebenfalls, das geht uns nur ein bisschen zu langsam. Die Neuregelung im Umsatzsteuergesetz betreffend das Mietkaufmodell im gemeinnützigen Wohnbau begrüßen wir ebenfalls, genauso wie die Ausweitung der steuerlichen Begünstigung für Eigenstrom im Elektrizitätsabgabegesetz; das ist auch tatsächlich ein ökologischer Aspekt in diesem Gesetzespaket. Zum Finanzausgleichsgesetz: Die notwendige Überführung der Bepreisung der Treibhausgasemissionen in den Katalog der ausschließlichen Bundesabgaben ist sehr formal, aber ein notwendiger Punkt.
Jetzt noch einmal zum CO2-Preis, der im Zusammenhang mit dem Klimabonusgesetz schon kurz angesprochen wurde: Wir sind gegen das gewählte Modell, und zwar aus folgendem Grund: Die Einführung des CO2-Preises ist zwar grundsätzlich notwendig, aber der im Gesetz angesetzte Preis ist viel zu niedrig, um einen signifikanten und raschen Lenkungseffekt zu entfalten. Zudem wird seine Lenkungswirkung durch die Einführung des Klimabonus in der gewählten Form, die Nichtökologisierung des Pendlerpauschales sowie die Nichtabschaffung des Dieselprivilegs plus Carbonleakage und Härtefallregelung für die Industrie noch weiter abgeschwächt. Unterm Strich bleibt daher nichts mehr von der Wirkung dieser CO2-Bepreisung übrig, außer dass man sagen kann, dass man eine eingeführt hat. Das ist leider Etikettenschwindel.
Wie schon gesagt, das NEOS-CO2-Konzept sähe einen deutlich höheren CO2-Preis vor – bis zu 350 Euro pro Tonne –, aber gleichzeitig würden viele andere Abgaben, verkehrs- und energiebezogene Abgaben abgeschafft. Die Rückverteilung erfolgt auf diesem Weg und über eine Senkung der Lohnnebenkosten sowie eine Reduktion der Mehrwertsteuer.
Weil wir vorhin von Regierungsseite Kritik daran gehört haben, dass die Opposition diese Steuerreform als nicht ökologisch kritisiert: Das ist der wesentliche Punkt. Warum ist sie auch nicht nachhaltig entlastend? – Weil die kalte Progression noch immer nicht abgeschafft worden ist. Durch die anziehende Inflation, die mittlerweile um die 5 Prozent beträgt, wird die geplante Entlastung der Einkommensteuerzahlerinnen und Einkommensteuerzahler innerhalb von wenigen Jahren wieder aufgefressen werden; deswegen können wir der Gesetzesvorlage als Ganzes nicht zustimmen. – Danke. (Beifall bei BundesrätInnen der SPÖ.)
12.53
Vizepräsidentin Sonja Zwazl: Mir liegt eine Wortmeldung von Herrn Bundesminister Dr. Magnus Brunner zu einer Stellungnahme vor. – Bitte schön.