Berichterstatter Ernest Schwindsackl: Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Finanzaus­schusses über den Beschluss des Nationalrates vom 20. Jänner 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2017, das Umweltförderungsge­setz, das Pflegefondsgesetz, das Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz und das Bundes­gesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten geändert werden.

Die Bekämpfung der Coronapandemie stellt alle Gebietskörperschaften vor große He­rausforderungen und bindet deren personelle Ressourcen. Die Finanzausgleichspartner sind daher übereingekommen, den bestehenden Finanzausgleich für vorerst zwei Jahre zu verlängern. Eine unveränderte Verlängerung wird es Bund, Ländern und Gemeinden ermöglichen, weiterhin alle Kräfte für die Krisenbewältigung zu bündeln.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstel­lung.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmenmehrheit den An­trag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erhe­ben. – Ich bitte um Ihre Zustimmung.

Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Vielen Dank.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Markus Steinmaurer. Ich erteile dieses.