Berichterstatter Ernest Schwindsackl: Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 20. Jänner 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2017, das Umweltförderungsgesetz, das Pflegefondsgesetz, das Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz und das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten geändert werden.
Die Bekämpfung der Coronapandemie stellt alle Gebietskörperschaften vor große Herausforderungen und bindet deren personelle Ressourcen. Die Finanzausgleichspartner sind daher übereingekommen, den bestehenden Finanzausgleich für vorerst zwei Jahre zu verlängern. Eine unveränderte Verlängerung wird es Bund, Ländern und Gemeinden ermöglichen, weiterhin alle Kräfte für die Krisenbewältigung zu bündeln.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben. – Ich bitte um Ihre Zustimmung.
Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Vielen Dank.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Markus Steinmaurer. Ich erteile dieses.