19.52

Bundesrat Andreas Lackner (Grüne, Steiermark): Ja, die freiheitliche Fraktion zeigt, glaube ich, nach ihrem Marathon gewisse Ermüdungserscheinungen. Sie ist mehr oder weniger geschlossen – oder fast geschlossen – nicht mehr da. (Bundesrat Pröller: Wir sind eh da!)

Bei diesem Tagesordnungspunkt geht es um eine Anpassung an EU-Recht, im Kern um eine europakonforme Lösung für Genehmigungsverfahren von Humanarzneimitteln. Daher sind Anpassungen für Regelungen über klinische Prüfungen im Arzneimittelge­setz sowie einzelner dazugehöriger Bestimmungen im Gentechnikgesetz notwendig. Es geht darum, dass wir eine Art Mehrgleisigkeit im Arzneimittelgesetz im Zusammenhang mit Gentherapien oder mit klinischen Studien zur Gentechnik in dem Sinne beheben, dass Widersprüchlichkeiten zwischen Arzneimittelgesetz und Gentechnikgesetz aufge­löst werden.

Zu öffentlicher Kritik am Entwurf kam es erst durch Falschinformationen, aufgrund derer der Entwurf absolut missverstanden und davon ausgegangen wurde, dass klinische Prüfungen von Gentherapien nun überhaupt nicht mehr geregelt werden. Das ist aber nicht der Fall. Falschinformationen haben gerade jetzt – wie wir alle bemerken – Hoch­konjunktur.

In vielen Mails, die ich in den letzten Tagen erhalten habe, wird auch behauptet, dass es sich bei den Covid-Impfungen um Gentherapie handeln würde. Ich möchte hier an dieser Stelle noch einmal klarstellen, dass das natürlich nicht so ist. Die MRNA-Impfung oder genauer gesagt die Impfung mit MRNA-Wirkstoffen ist keine Gentherapie. Es handelt sich dabei auch nicht um einen gentechnisch veränderten Organismus.

Ebenso klar zurückweisen möchte ich die Behauptung, dass die Gesetzesnovellierung jetzt irgendetwas am hohen österreichischen Schutzniveau ändern würde. Es gibt natür­lich auch weiterhin das Vorsorgegebot, das eben in § 1 Abs. 1 des Gentechnikgesetzes verankert ist und dafür sorgt, dass das im Zusammenhang gilt. Es ist natürlich auch weiterhin das Sicherheitsniveau für die PrüfungsteilnehmerInnen enthalten. Es ist auch weiterhin geklärt, dass beispielsweise gemäß § 64 Gentechnikgesetz kein Eingriff in die menschliche Keimbahn vorgenommen werden darf.

All diese Dinge sind natürlich auch weiterhin gewährleistet. Es geht wirklich nur darum, dass wir drei Rechtsmaterien zueinander so abstimmen, dass sie schlüssig sind und einerseits für die Betroffenen und andererseits auch für die forschenden Unternehmen Sicherheit bieten.

Die Gesetzesmaterie war im Herbst in Begutachtung, und die Stellungnahmen wurden auch berücksichtigt und eingearbeitet. Es gibt jetzt also eine konsolidierte Novelle mit sehr hohen Sicherheitsstandards, und daher ersuche ich auch um breite Zustimmung. – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

19.55

Vizepräsident Günther Novak: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Gün­ter Pröller. Ich erteile ihm das Wort.