E-148-BR/96

E n t s c h l i e ß u n g

des Bundesrates vom 19. Dezember 1996

angenommen anläßlich der Debatte über die dringliche Anfrage der Bundesräte

Dr. Susanne Riess-Passer und Kollegen betreffend

Privatisierung der Bank Austria und der Creditanstalt (1239/J-BR/96)

 

Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, in Übereinstimmung mit der gesamten Bundesregierung, zur Sicherung der Arbeitsplätze und des Wirtschaftsstandortes Österreich sowie zur Entlastung des Staatshaushalts, folgende Maßnahmen vorzubereiten:

Die rasche und vollständige Privatisierung von folgenden Unternehmen der öffentlichen Hand, wobei sicherzustellen ist, daß Aktien nicht an Gesellschaften verkauft werden oder übergehen, die unmittelbar oder mittelbar im Eigentum von Gebietskörperschaften stehen:

Ziele des Privatisierungsprogrammes sollen dabei sein.

a) Verbesserung der Leistungsfähigkeit der ehemaligen Staatsbetriebe

b) Verringerung bzw. völlige Rückdrängung des parteipolitischen Einflusses auf die Führung der jeweiligen Unternehmen

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c) Schaffung der Möglichkeit für Beschäftigte der Betriebe sowie für breite Schichten der Bevölkerung, Anteile an den angeführten Staatsunternehmen erwerben zu können

d) Aufhebung der bisher vorhandenen monopolistischen Strukturen

e) Entlastung des Staatshaushaltes durch die mit diesen Anteilsveräußerungen erzielten Erlöse

Grundsätzlich haben die Privatisierungen unter den Rahmenbedingungen sowie den Bestimmungen des nationalen und europäischen Wettbewerbsrechts zu erfolgen.


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