E-158-BR/98

 

E n t s c h l i e ß u n g

des Bundesrates vom 4. Juni 1998

angenommen anläßlich der Beratungen über den Beschluß des Nationalrates vom

13. Mai 1998 betreffend ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik

Österreich und der Regierung der Ukraine über Informationsaustausch und

Zusammenarbeit auf dem Gebiete der nuklearen Sicherheit und des

Strahlenschutzes samt Anlagen

(1042 und 1174/NR sowie 5680/BR der Beilagen)

 

"Die Bundesregieung, insbesondere der Bundeskanzler werden ersucht, sich für eine rasche Aufnahme der Expertengespräche unter Mitwirkung der IAEO einzusetzen und der slowakischen Regierung folgende Entschließung des österreichischen Bundesrates zu überbringen:

Der Bundesrat als Vertreter der Länder in der Bundesgesetzgebung richtet in der Angelegenheit des Atomkraftwerks Mochovce und im Hinblick auf die von namhaften Experten dargestellte Gefahr gesundheitlicher, ökologischer und ökonomischer Folgen des Betriebs und potentieller Schadensfälle die dringende Bitte an die slowakische Regierung und die gewählten VertreterInnen des slowakischen Volkes, weder durch die Inbetriebnahme des Atomkraftwerks Mochovce noch durch die diese Inbetriebnahme vorbereitenden Maßnahmen vollendete Tatsachen zu schaffen, eine offene und prompte Informationspolitik zu gewährleisten und alle schriftlichen Unterlagen zur Klärung der noch bestehenden und zwischenzeitlich neu aufgetretenen Mängel im Rahmen einer aus slowakischen und internationalen ExpertInnen bestehenden Kommission prüfen und in der Folge beheben zu lassen."


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