E-159-BR/98

 

E n t s c h l i e ß u n g

des Bundesrates vom 2. Juli 1998

angenommen anläßlich der Beratungen über den Beschluß des Nationalrates vom 12. Mai 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, das Verwaltungsstrafgesetz 1991, das Verwaltungsvollstreckungsgesetz 1991, das Zustellgesetz, das Agrarverfahrensgesetz, das Auskunftspflichtgesetz, das Auskunftspflicht-Grundsatzgesetz, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985, das Sicherheitspolizeigesetz, das Fremdengesetz 1997, das Handelsgesetzbuch, das Volksanwaltschaftsgesetz 1982, das Bundesgesetz über das Bundesgesetzblatt 1996, das Verlautbarungsgesetz 1985 und das Bundesstraßenfinanzierungsgesetz 1996 geändert werden

 

"Die Bundesregierung wird ersucht, eine öffentliche – allenfalls auch im Internet – zugängliche Dokumentation zu erstellen, welchen abweichenden Verfahrensvorschriften in den Verwaltungsvorschriften durch die neuen Bestimmungen des AVG aufgrund des § 82 Abs. 7 AVG derogiert wird. In Zusammenarbeit mit den Ländern sollen auch die durch § 82 Abs. 7 AVG aufgehobenen Bestimmungen in den Verwaltungsvorschriften der Länder aufgenommen werden.

Die Bundesregierung wird weiters ersucht, zu prüfen, inwieweit eine Präzisierung der Derogationsbestimmung des § 82 Abs. 7 in diesem Sinne im Wege einer Verordnung gemäß Art. 18 Abs. 2 B-VG möglich ist und gegebenenfalls eine solche Verordnung zu erlassen.

Die Bundesregierung wird weiters ersucht, in Regierungsvorlagen, die Gesetze betreffen, die durch § 82 Abs. 7 derogierte abweichende Verfahrensvorschriften enthalten, deren ausdrückliche Aufhebung vorzuschlagen."


Geschichte des Dokuments Zurück zur Home Page

HTML-Dokument erstellt: Jul 11 10:06