E-164-BR/2000

 

E n t s c h l i e ß u n g

des Bundesrates vom 12. Oktober 2000

angenommen anlässlich der Beratungen über die Dringliche Anfrage der Bundesräte Johann Kraml und Kollegen (1737/J-BR/2000) betreffend die weitere Vorgangsweise der Bundesregierung nach der Inbetriebnahme des Atomkraftwerks Temelin

 

 

1. Die Bundesregierung wird ersucht, auf nationaler und europäischer Ebene alles zu unternehmen, um eine endgültige Inbetriebnahme des Atomkraftwerks Temelin zu verhindern. Mit der Republik Tschechien sind erneut Verhandlungen aufzunehmen, in denen einerseits im Rahmen der Energiepartnerschaften von Seiten Österreichs Hilfe beim Ausstieg angeboten werden sollte, andererseits eine internationale Umweltverträglichkeitsprüfung erneut einzufordern ist.

2. Die Bundesregierung wird weiters ersucht, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um tschechische Atomstromexporte nach Österreich zu unterbinden.

3. Die Landesregierungen werden ersucht, den Landtagen rechtliche Maßnahmen vorzulegen, um auf Landesebene wirksame Maßnahmen gegen Atomstromimporte, insbesondere aus Tschechien, zu setzen.

4. Alle öffentlichen Eigentümer von Energieversorgungsunternehmen werden ersucht, bei der Vornahme von Privatisierungen sicherzustellen, dass keine Unternehmensanteile an ausländische Energieversorgungsunternehmen abgegeben werden, die europaweit Atomstrom vertreiben.


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