E-171-BR/2001

 

 

E n t s c h l i e ß u n g

des Bundesrates vom 6. Dezember 2001

betreffend Einrichtung eines "Konvents" für den Post-Nizza-Prozess

angenommen anlässlich der Debatte über den Beschluss des Nationalrates vom 21. November 2001 betreffend einen Vertrag von Nizza zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union, der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften sowie einiger damit zusammenhängender Rechtsakte samt Protokollen, Schlussakte sowie Erklärungen

Die Bundesregierung wird ersucht,

  1. zur Erstellung eines Entwurfes für eine weitere Reform der Verträge der Europäischen Union für ein "Konventmodell" einzutreten, an dem Mitglieder der nationalen Parlamente, des Europäischen Parlamentes, der Kommission, Vertreter der Regierungen, des Ausschusses der Regionen und des Wirtschafts- und Sozialausschusses teilnehmen und das die Beitrittswerber einbezieht. Damit soll ein strukturierter Verhandlungsprozess zur Zukunft Europas eingeleitet werden;
  2. auf ein breites Mandat für diesen Prozess hinzuwirken, das die Erstellung von Vorschlägen für eine umfassende Demokratie-, Institutionen- und Verfahrensreform der Europäischen Union umfasst. Dazu gehören jedenfalls die Verwirklichung des Subsidiaritätsprinzips, die Vereinfachung der Verträge, eine Präzisierung der europapolitischen Rolle der nationalen Parlamente sowie die Stärkung des demokratischen Prinzips im institutionellen Gefüge der Europäischen Union, eine Normenhierarchie, die Öffentlichkeit der Rechtssetzung, politische und rechtliche Kontrollmöglichkeiten für die Politiken und Entscheidungen der EU-Institutionen, die Verankerung der Grund- und Menschenrechte, sowie der Bürgerrechte auf europäischer Ebene (einschließlich Informations- und Mitbestimmungsrechte);
  3. darauf hinzuwirken, dass die Zusammensetzung des "Konvents" eine starke parlamentarische Vertretung gewährleistet und dass die Arbeit des Konvents transparent und in laufender Verbindung mit den nationalen Parlamenten und dem Europäischen Parlament sowie mit der Öffentlichkeit, insbesondere Vertretern der Zivilgesellschaft, der Wissenschaft und der Regionen erfolgt, sodass der vom "Konvent" erarbeitete Entwurf bzw. die erarbeiteten Optionen als Grundlage der Regierungskonferenz anerkannt werden können und dass sich der "Konvent" Geschäftsordnung, Strukturierung und Reihenfolge der Tagesordnung selbst geben möge;
  4. darauf hinzuwirken, dass die Kommission ein Konzept zu Struktur, Moderation und Auswertung der öffentlichen Debatte entwickelt, wobei vorgesehen werden soll, dass die öffentliche Debatte an den "Konvent", die nationalen Parlamente und die Regierungen der Mitgliedstaaten gerichtet wird;
  5. im Prozess der Vorbereitung der Regierungskonferenz der Europäischen Union weiterhin die Bundesländer in geeigneter Weise einzubinden und diesbezüglich auch die Gemeinsame Länderstellungnahme vom 23. Oktober 2001 zu berücksichtigen.


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