E-175-BR/2002

 

 

 

 

E n t s c h l i e ß u n g

des Bundesrates vom 14. März 2002

betreffend Artikel 15a-B-VG-Vereinbarung im Zusammenhang

der Verländerung der Bundesstraßen

angenommen anlässlich der Debatte zu Tagesordnungspunkt 25 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Zweckzuschussgesetz 2001, das Finanzausgleichsgesetz 2001, das Katastrophenfondsgesetz 1996, das Bundesstraßengesetz 1971, das Bundesstraßenfinanzierungsgesetz 1996, das ASFINAG-Gesetz, das ASFINAG-Ermächtigungsgesetz 1997, das Bundesgesetz betreffend Maßnahmen im Bereich der Bundesstraßengesellschaften, die Straßenverkehrsordnung 1960 und das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 geändert werden und das Bundesgesetz über die Auflassung und Übertragung von Bundesstraßen erlassen wird (Bundesstraßen-Übertragungsgesetz)

 

Der Bundesrat als die Länderkammer des Österreichischen Parlaments begrüßt die Verländerung der Bundesstraßen im Sinne des Föderalismus – mit Abbau von Doppelgeleisigkeiten in der Verwaltung und erhöhtem Gestaltungsspielraum bei verkehrspolitischen Prioritäten –, wobei für die Länder bei der Übernahme neuer Aufgaben auch deren Finanzierung auf einer langfristigen Basis sichergestellt werden muss.

Er ersucht daher im Sinne des einstimmigen Beschlusses der Landeshauptleutekonferenz vom 6. März 2002 die Bundesregierung, mit den Ländern Verhandlungen über eine Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG betreffend die Finanzierung der den Ländern übertragenen Bundesstraßen B für die Zeit nach 2008 aufzunehmen.

 


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