E-189-BR/2004

 

E n t s c h l i e ß u n g

des Bundesrates vom 9. Juni 2004

betreffend die weitere Vorgangsweise Österreichs zur Reform des EURATOM-Vertrages

in Richtung Umweltverträglichkeit und Ausstieg aus der Kernenergie

 

angenommen anlässlich der Debatte über die Dringliche Anfrage an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (2206/J-BR/2004) betreffend 65. Störfall in Temelin und unzureichende Information der österreichischen Bevölkerung darüber

 

 

Der Bundesrat

·      verfolgt konsequent das Ziel eines europäischen Atomausstieges und hält fest, dass dazu tief greifende Reformen in der EU-Nuklear- und Energiepolitik notwendig sind;

·      bekräftigt insbesondere das Ziel einer möglichst raschen Stilllegung grenznaher AKWs

 

und ersucht die Bundesregierung

 

·      für das Ziel eines Umstieges auf eine Energieversorgung aus erneuerbaren Energieträgern europaweit aktiv einzutreten. Die Europäische Union soll – auch im Hinblick auf die Erweiterung – zu einer gemeinsamen Politik für eine nachhaltige und umweltfreundliche Energieversorgung verpflichtet werden.

·      sich für das Auslaufen und kurzfristig für die Revision des EURATOM-Vertrages im Sinne einer Elimination der Förderziele und einer völligen Neudefinition der Inhalte dieses Vertrages wie einer Forcierung erneuerbarer Energieträger und Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz der Energienutzung insbesondere im Hinblick auf „Ausstiegsszenarien“ einzusetzen und gleichzeitig die Fragen der Sicherheit, des Gesundheitsschutzes, der Entsorgung, des Transports von spaltbarem Material, des Rückbaus von Atomkraftwerken und der Abfallbehandlung im EURATOM-Vertrag zu verankern.

 

Österreich bekräftigt seine Forderung nach der Stilllegung von Kernkraftwerken, insbesondere solcher, die nahe der österreichischen Grenze gelegen sind. Die Bundesregierung wird daher ersucht

 

·      gegenüber Tschechien ihre Position bezüglich eines Ausstieges aus der Kernenergie im allgemeinen und aus dem AKW Temelin im besonderen erneut zu bekräftigen;

·      und so bald als möglich in Stilllegungsverhandlungen mit der tschechischen Regierung einzutreten;

·      den entsprechenden tschechischen Regierungsbehörden im Zuge der Erstellung des neuen tschechischen Energiekonzeptes größtmögliche Unterstützung anzubieten, mit dem Ziel, den Ausstieg aus der Atomenergie im allgemeinen und Temelin im besonderen und den Umstieg auf die Nutzung erneuerbarer Energieträger – auch durch eine Verstärkung der Energiepartnerschaften – zu fördern;

·      aktiv gegen einen allfälligen weiteren Ausbau der Atomenergie in Tschechien einzutreten;

·      hinsichtlich der Umsetzung des Melker Prozesses weiterhin für eine volle Offenlegung aller relevanten Daten seitens der tschechischen Behörden einzutreten.

 

 


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