E-228-BR/2008

 

 

E n t s c h l i e ß u n g

des Bundesrates vom 19. Juni 2008

 

angenommen anlässlich der Beratungen über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juni 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Berufsausbildungsgesetz, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Jugendausbildungs-Sicherungsgesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Landarbeits-gesetz 1984, das Land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Sonderunterstützungsgesetz, das Arbeitsmarkt-förderungsgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das IAF-Service-GmbH-Gesetz, das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, das Betriebs-pensionsgesetz, die Konkursordnung und die Exekutionsordnung geändert werden

(505 d.B., 621/A und 571 d.B. sowie 7955/BR d.B.)

 

 

Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit wird ersucht, zu erheben, wie sich die im Berichtszeitraum ergriffenen Maßnahmen auf die Entwicklung der dualen Berufsausbildung auswirken, insbesondere ob und inwieweit es zu einer Veränderung der Zahl der in Ausbildung befindlichen Jugendlichen einschließlich jener, die sich in überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen befinden und der verfügbaren Lehrstellen, einer quantitativen und qualitativen Erweiterung der beruflichen Erstausbildung sowie einer Verbesserung der beruflichen Perspektiven der Jugendlichen gekommen ist, wie sich die Zahl und die Qualität der überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen und der Fachkräftebedarf der österreichischen Unternehmen entwickelt hat. Weiters sind die Erfahrungen, die in Zusammenhang mit dem Ausbildungsübertritt gemacht wurden sowie die Anzahl der nach einem Mediationsverfahren außerordentlich aufgelösten Lehrverhältnisse anzugeben.

Durch den zweijährigen Bericht, der vom Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit auch dem Bundesrat vorzulegen ist, soll evaluiert werden, ob der „Ausbildungsübertritt“ als neue Auflösungsmöglichkeit nur in wenigen Einzelfällen zerrütteter Lehrverhältnisse auftritt oder ob er so häufig auftritt, dass daraus ein Sinken der Attraktivität der Lehre und der Anzahl der abgeschlossenen Lehrverträge unter Berücksichtigung der Demografie und der Konjunktur zu befürchten ist. In diesem Zusammenhang soll auch überprüft werden, ob die garantierte Fortsetzung der Ausbildung nach erfolgten Auflösungen den Jugendlichen tatsächlich ermöglicht wird.

Sollte sich eine Zielverfehlung abzeichnen, wird der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit ersucht, dem Nationalrat zeitgerecht eine Regierungsvorlage zuzuleiten, um allen Jugendlichen, die eine Lehrausbildung anstreben, diese auch in hoher Qualität zu gewährleisten.