5300/I-BR BR

5300 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates


 
Beschluß des Nationalrates vom 27. November 1996 betreffend ein
Bundesgesetz über Änderungen des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuchs,
der Exekutionsordnung und des Sicherheitspolizeigesetzes (Bundesgesetz
zum Schutz vor Gewalt in der Familie - GeSchG)
Änderung gegenüber dem Gesetzentwurf in 407 der Beilagen
Der Nationalrat hat anläßlich der Beschlußfassung im Gegenstand ge-
genüber dem Gesetzentwurf in 407 der Beilagen zu den Stenographischen
Protokollen des Nationalrates, XX. GP, folgende Änderung beschlossen:
"7. In § 390 Abs. 4 wird des Zitat "dem § 382 Abs. 1 Z 8 lit. a oder dem § 382a"
durch das Zitat "§ 382 Abs. 1 Z 8 it. a, § 382a oder § 382b" ersetzt."

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