5493/I-BR BR
5493 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Beschluß des Nationalrates vom 10. Juli 1997 betreffend ein Bundesgesetz,
mit dem das Insolvenz - Entgeltsicherungsgesetz, das Bundessozialämter -
gesetz, das Arbeitsmarktpolitik - Finanzierungsgesetz und das Sonderunter -
stützungsgesetz geändert werden
Änderungen gegenüber dem Gesetzentwurf in 802 der Beilagen
Der Nationalrat hat anläßlich der Beschlußfassung im Gegenstand ge -
genüber dem Gesetzentwurf in 802 der Beilagen zu den Stenographischen
Protokollen des Nationalrates, XX. GP, folgende Änderungen beschlossen:
1. Im Artikel 1 Z. 6 wird im § 3a. Abs. 1 der zweite Satz durch folgende Bestimmungen
ersetzt:
"Der gerichtlichen Geltendmachung steht die Einleitung eines in Normen der
kollektiven Rechtsgestaltung vorgesehenen Schlichtungsverfahrens und eines Verfahrens vor
der Gleichbehandlungskommission gleich. Die vorstehenden Sätze finden keine Anwendung,
soweit eine Differenz zwischen unterkollektivvertraglicher und kollektivvertraglicher
Entlohnung beantragt wird."
2. Im Artikel 1 Z 18 treten im § 17a Abs. 10 und 12 jeweils anstelle des Ausdruckes
"1.September 1997" der Ausdruck "1.Oktober 1997", im § 17a Abs. 10 anstelle des
Ausdruckes "31. August 1997" der Ausdruck "30. September 1997" und im § 17a Abs. 11
jeweils anstelle des Ausdruckes "1. März 1998" der Ausdruck "1. April 1998".

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