5544/I-BR BR
5544 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
 
Beschluß des Nationalrates vom 8. Oktober 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Bundesgesetz über die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen 1987 und das
Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert werden
 
 
Änderungen gegenüber dem Gesetzentwurf in 882 der Beilagen
Der Nationalrat hat anläßlich der Beschlußfassung im Gegenstand gegenüber dem
Gesetzentwurf in 882 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates,
XX. GP, folgende Änderungen beschlossen:
1 Nach Art. 1 Z 1 wird folgende Z 1a eingefügt:
"1a. Nach § 18 wird folgender § 18a samt Überschrift eingefügt:

"Sonderregelung für den 8. Dezember


§ 18a. Die Beschäftigung von Jugendlichen am 8. Dezember in Verkaufsstellen
gemäß § 1 Abs. 1 und 3 des Öffnungszeitengesetzes, BGBL. Nr. 50/1992, kann durch
Kollektivvertrag zugelassen werden, wenn der 8. Dezember auf einen Werktag fällt. Der
Jugendliche hat das Recht, die Beschäftigung am 8. Dezember auch ohne Angabe von
Gründen abzulehnen. Kein Jugendlicher darf wegen der Weigerung, am 8. Dezember der
Beschäftigung nachzugehen, benachteiligt werden."
2. Art. 1 Z 4 lautet:
"4. Die §§ 17 Abs. 6, 18a sowie 19 Abs. 1, 1a, 2 und 5 bis 7 in der Fassung des
Bundesgesetzes BGDL. I Nr. XXX/1997 treten mit 1. Oktober 1997 in Kraft."

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HTML-Dokument erstellt: Oct 19 18:50