5727/I-BR BR
5727 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Beschluß des Nationalrates vom 9. Juli 1998 betreffend ein Bundesgesetz über die
Neuorganisation der Bundessporteinrichtungen - BSEOG und Bundesgesetz, mit dem das
Bundes - Sportförderungsgesetz geändert wird
Änderungen gegenüber dem Gesetzentwurf in 1333 der Beilagen
Der Nationalrat hat anläßlich der Beschlußfassung im Gegenstand gegenüber dem
Gesetzentwurf in 1333 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates,
XX. GP, folgende Änderungen beschlossen:
1. In Art. I lautet § 2 Abs. 4 Z 2:
"2. die Betriebsführung von Bundessporteinrichtungen gemäß § 1 Abs. 2 einem
Sportverband im Sinne des Bundes - Sportförderungsgesetzes, BGBl.Nr. 2/1970, zu
übertragen."
2. In Art. 1 lautet § 20 ,,Außerkrafttreten von Bestimmungen" wie folgt:
,,§ 20. § 2 Abs. 4 Z 2, § 4 und §§ 6 bis 8 treten außer Kraft, wenn kein Geschäftsanteil an
der Gesellschaft mehr im Eigentum des Bundes steht."