6011/I-BR BR

6011 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates


 
Beschluß des Nationalrates vom 13. Juli 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Regionalradiogesetz geändert wird
Änderungen gegenüber dem Gesetzentwurf in 2040 der Beilagen
Der Nationalrat hat anläßlich der Beschlußfassung im Gegenstand gegenüber dem
Gesetzentwurf in 2040 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates,
XX. GP, folgende Änderungen beschlossen:
 
  1. Nach Z 3c wird folgende Z 3d eingefügt:

3d. Im § 17 Abs. 1 erster Satz wird das Wort "sieben" durch "zehn" ersetzt.
2. Nach Z 7 wird folgende Z 7a eingefügt:
7a. § 25a Abs. 1 lautet:
"(1) § 17 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/1999 ist auch
auf alle zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Bundesgesetzes rechtskräftigen
Zulassungen anzuwenden."
3. Z 8 lautet:
8. Nach § 26 Abs. 6 wird folgender Abs. 7 angefügt:
"(7) Die §§ 1, 2, 3, 13 Abs. 11 dritter Satz, 14 Abs. 1, 17, 23a bis 23f und 24 bis
26 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/1999 treten am 1. August
1999 in Kraft."

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