6012/I-BR BR

6012 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates


Beschluß des Nationalrates vom 13. Juli 1999 betreffend ein Bundesgesetz über die
Sicherung, Aufbewahrung und Nutzung von Archivgut des Bundes (Bundesarchivgesetz)
Änderung gegenüber dem Gesetzentwurf in 2030 der Beilagen
Der Nationalrat hat anläßlich der Beschlußfassung im Gegenstand gegenüber dem
Gesetzentwurf in 2030 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates,
XX. GP, folgende Änderung beschlossen:
§ 16 wird folgender Abs. 6 angefügt:
(6) Auf Archivgut, das bis 31. März 1967 bei Unternehmungen, an denen der Bund mit
mindestens 50 v. H. des Grund - , Stamm - oder Eigenkapitals beteiligt ist oder die der Bund
durch andere finanzielle oder sonstige wirtschaftliche oder organisatorische Maßnahmen
beherrscht, oder bei Einrichtungen der Staatswirtschaft oder deren Rechtsvorgänger
angefallen ist, findet dieses Gesetz Anwendung, wenn diese Beteiligung oder Beherrschung
des Bundes oder die Eigenschaft der Einrichtung der Staatswirtschaft zum 31. Dezember 1999
noch gegeben sind.

Geschichte des Dokuments Zurück zur Home Page

HTML-Dokument erstellt: Oct 20 13:30