6216/I-BR BR

6216 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates


Beschluss des Nationalrates vom 20. September 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit
dem die Strafprozessordnung 1975 und das Auslieferungs - und Rechtshilfegesetz geändert
werden (Strafprozessnovelle 2000)
Änderungen gegenüber dem Gesetzentwurf in 289 der Beilagen
Der Nationalrat hat anlässlich der Beschlussfassung im Gegenstand gegenüber dem
Gesetzentwurf in 289 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates,
XXI. GP, folgende Änderungen beschlossen:
1. Im Art. I Z 2 wird in Abs. 2a des § 84 StPO wird nach den Worten "erforder -
lichenfalls ist auch" die Wendung "in den Fällen des Abs. 2" eingefügt.
2. Im Art. I Z 5 hat die lit. a zu lauten:
"a) Abs. 7 hat zu lauten:
(1) Der Beschwerdeführer hat das Recht, binnen vier Wochen nach der An -
meldung der Nichtigkeitsbeschwerde, wenn ihm eine Urteilsabschrift aber erst nach
der Anmeldung des Rechtsmittels zugestellt wurde, binnen vier Wochen nach der
Zustellung eine Ausführung seiner Beschwerdegründe beim Gericht in zweifacher
Ausfertigung zu überreichen. Er muss entweder in dieser Schrift oder bei Anmeldung
seiner Beschwerde die Nichtigkeitsgründe einzeln und bestimmt bezeichnen, widri -
gens auf seine Beschwerde vom Obersten Gerichtshofe keine Rücksicht zu nehmen
ist."
3. Art. III hat zu lauten:

"Artikel III

Inkrafttreten und Schlussbestimmungen


Art. I Z 9 (§ 376 Abs. 1 StPO) tritt mit 1. Jänner 2002, die übrigen Bestim -
mungen dieses Bundesgesetzes treten mit 1. November 2000 in Kraft."

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