6357/I-BR BR
 

6357 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates


 

Bericht

des Ausschusses für innere Angelegenheiten


 
über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Mal 2001 betreffend ein Bundesgesetz,
mit dem das Bundesgesetz über die Ein -, Aus - und Durchfuhr von Kriegsmaterial und
das Waffengesetz 1996 geändert werden sowie ein Truppenaufenthaltsgesetz erlassen
wird

Der gegenständliche Gesetzesbeschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung,
dass derzeit im geltenden Bundesgesetz über die Ein -, Aus - und Durchfuhr von
Kriegsmaterial bis zur Bewilligungserteilung die Einbindung von vier Bundesministerien
vorgesehen ist. Erweiterte Mitwirkungsmöglichkeiten im Rahmen internationaler
Organisationen sind noch nicht ausreichend berücksichtigt. Weiters sieht das geltende Recht
für die Ein - und Ausfuhr von Kriegsmaterial im Zusammenhang mit der Ausrüstung des
Bundesheeres, der Zollwache, der Justizwache und der Organe des öffentlichen
Sicherheitsdienstes ein der Bedeutung der Angelegenheit nicht entsprechendes Verfahren
vor. Ebenso ist für Kriegsmaterial, dessen Aus - oder Einfuhr bereits einmal genehmigt
wurde, eine neuerliche Bewilligung erforderlich, auch wenn es nur zur Wartung und
Reparatur wieder ein - oder ausgeführt wird.
Mit dem vorliegenden Beschluss wird daher insbesondere die Bewilligungserteilung nach
dem Kriegsmaterialgesetz durch Reduzierung der zu befassenden Stellen vereinfacht und
beschleunigt sowie eine Konzentration aller Bewilligungen für Kriegsmaterial (einschließlich
Vermittlungsgeschäfte) herbeigeführt. Es wird innerstaatlich berücksichtigt, dass es
Österreich durch die im Rahmen des Vertrages von Amsterdam neu in den EU - Vertrag
eingeführten Maßnahmen im Bereich der gemeinsamen Außen - und Sicherheitspolitik
ermöglicht wird, an der Erfüllung humanitärer Aufgaben und Rettungseinsätze,
friedenserhaltenden Maßnahmen sowie Kampfeinsätzen bei der Krisenbewältigung
einschließlich friedensschaffender Maßnahmen (sogenannte Petersberg - Aufgaben, siehe
Art 17 Abs. 2 EU - Vertrag) teilzunehmen. Weiters wird eine wesentliche Vereinfachung der
Einfuhr von Kriegsmaterial für unterstellte Organe und dessen Wiederausfuhr durch die
zuständigen Bundesminister erreicht sowie eine Vereinfachung der Ein - und Ausfuhr von
Kriegsmaterial, das nur zu Zwecken der Reparatur oder Wartung wieder ein - oder ausgeführt
wird.
Für das Betreten österreichischen Hoheitsgebietes durch ausländische Truppen und den
Aufenthalt in diesem findet ein dem völkerrechtlichen Charakter dieses Bereiches adäquater
Regelungsmechanismus Eingang in die Rechtsordnung.
Überdies wird internationalen Bestrebungen entsprechend vorgesehen, auszuscheidende
Waffen des Bundesheeres zu vernichten und nicht wieder in den Handel zu bringen.
Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Mai
2001 mit Stimmenmehrheit den Antrag keinen Einspruch zu erheben.

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HTML-Dokument erstellt: May 23 20:01