6647 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

Beschluss des Nationalrates vom 23. Mai 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem
das Ärztegesetz 1998 und die Verordnung betreffend Regelung der Ausbildung zum
Zahnarzt geändert werden


Änderungen gegenüber dem Gesetzentwurf in 1101 der Beilagen

Der Nationalrat hat anlässlich der Beschlussfassung im Gegenstand gegenüber dem
Gesetzentwurf in 1101 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates,
XXI. GP, folgende Änderungen beschlossen:

Artikel 1 (Änderung des Ärztegesetzes 199S) wird wie folgt geändert:
Nach Z 2 werden folgende neue Z 3 und 4 angefügt:

3. In f 214 Abs. 12 wird die Wendung "§§ 9,10.11," durch die Wendung ,.§§ 9, 10 Abs. 1 und 2 sowie 4 bis 12
11 Abs. 1 und 2 sowie 4 bis 9," ersetzt und folgender Satz angefügt: "Die §§ 10 Abs. 3 und 11 Abs. 3 in der
Fassung des Verwaltungsreformgesetzes 2001 treten mit 1. Jänner 2005 in Kraft."


4. §214 Abs. 12 wird folgender Abs. 13-angefügt:

"(13) § 214 Abs. 12 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2002 tritt mit 1. August 2002 in
Kraft"


Geschichte des Dokuments Zurück zur Home Page

HTML-Dokument erstellt: May 28 14:33