1607/J-BR BR

Anfrage


der Bundesräte Dr. Bösch und Kollegen
an den Präsidenten des Bundesrates
betreffend Erledigung der selbständigen Anträge im Bundesrat
Im Bundesrat können selbständige Anträge jederzeit - von mindestens 3 Bundesräten
unterstützt - eingebracht werden und werden in der Regel durch den Präsidenten zur
weiteren Behandlung an die Ausschüsse weitergeleitet. Diese haben die Anträge dann
zu verhandeln und dem Plenum Bericht zu erstatten, für den Beginn dieser
Verhandlungen besteht auch ein Minderheitsrecht, diesen zu verlangen, ansonsten liegt
der Ablauf im Ermessen des Vorsitzenden bzw. der Mehrheit der Bundesräte, die mittels
Vertagungen bzw. Fristsetzungen das Schicksal der Anträge beeinflussen können, wobei
vom Instrument der Vertagung reichlich Gebrauch gemacht wurde.
Im Gegensatz zum Nationalrat sind Anträge allerdings nicht mit dem Ablauf einer
Legislaturperiode automatisch erledigt, da es solche Perioden nicht gibt. Das bedeutet,
daß alle auch vor Jahrzehnten vertagten Anträge weiterhin Verhandlungsgegenstände
sind, die eigentlich längst einer abschließenden Behandlung zuzuführen gewesen
wären. Eine allfällige Ablauffrist soll ja jetzt rechtlich untersucht werden.
Mittlerweile wurden auch die Aufgaben der Ausschüsse bzw. deren Bezeichnungen in
einigen Fällen geändert, sodaß es durchaus möglich erscheint, daß die seinerzeit
getroffene Zuweisung mittlerweile inhaltlich falsch ist bzw. diese Anträge sich damit
überhaupt in einem rechtlichen Vakuum befinden, zumal den Anfragestellern jedenfalls
nichts von Neuzuweisungen bekannt wurde.
Da aber keine vollständige Liste unerledigter Verhandlungsgegenstände existiert - für die
allerletzte Zeit wurde auf Drängen der Anfragesteller mittlerweile eine solche erstellt - ist
es praktisch unmöglich, das Schicksal dieser Anträge exakt nachzuvollziehen. Dies stellt
jedoch nach Ansicht der Anfragesteller einen unhaltbaren Zustand dar, weil die
betreffenden Anträge so niemals ordnungsgemäß erledigt werden können, da die
Bundesräte und die Öffentlichkeit von ihrer Existenz, geschweige denn ihrem Inhalt
nichts wissen. Das einzige Indiz ist die laufende Numerierung, die derzeit bei etwas über
113 liegt, wobei aber unklar ist, ob der Beginn der Numerierung mit der Konstituierung
des Bundesrates zusammenfällt.
Die unterzeichneten Bundesräte stellen daher folgende
Anfrage
1. Welche Anträge welchen Betreffs wurden im Bundesrat seit Gründung der
2.Republik in jeweils welchem Jahr von jeweils welchem Antragsteller welcher
Fraktion im einzelnen eingebracht und welchen Ausschüssen wurden diese jeweils
zugewiesen?
2. Welche dieser Anträge wurden auf jeweils welche Art mittlerweile erledigt?
3. In jeweils welchem Stadium der Erledigung befinden sich die übrigen Anträge
(Zugewiesen, in Verhandlung genommen und vertagt, Bericht ans Plenum erstattet,
4. Was geschah mit jenen Anträgen im einzelnen, die Ausschüssen zugewiesen
wurden, die inzwischen neu (mit anderen Aufgabenbereichen) gewählt bzw.
aufgelöst wurden?
5. Wieviele Anträge wurden demnach jeweils insgesamt eingebracht, angenommen,
abgelehnt bzw. blieben unerledigt?
6. Wie beurteilen Sie die Tatsache, daß eine so beträchtliche Anzahl von Anträgen
niemals erledigt wurde im Hinblick auf das Ansehen der Länderkammer?
7. Wie beabsichtigen Sie mit den unerledigten Anträgen weiter zu verfahren, um sie
endlich einer ordnungsgemäßen Behandlung zuzuführen?
8. Sind Sie insbesondere bereit, diese im Hinblick auf die Tatsache, daß die älteren
davon kaum mehr einem aktiven Bundesrat bekannt geworden sein dürften,
neuerlich verteilen zu lassen; wenn nein, warum nicht?
9. Sind Sie weiters insbesondere bereit, in Zusammenarbeit mit den
Ausschußvorsitzenden für eine rasche Behandlung der gegenständlichen Anträge in
den Ausschüssen und eine umgehende Berichterstattung an das Plenum zu sorgen;
wenn nein, warum nicht?

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HTML-Dokument erstellt: Apr 21 16:05