1687/J-BR BR

A n f r a g e


der vom Vorarlberger Landtag entsandten Bundesräte (Jürgen Weiss, Christoph Hagen und Ilse
Giesinger)
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Mautbefreiung für den Pfändertunnel
 
Die Benützung des zur Umfahrung der Landeshauptstadt Bregenz errichteten Pfändertunnels ist
derzeit nur mit einer Autobahnvignette möglich, während die Autobahn im Umfahrungsbereich von
Kufstein nicht mautpflichtig ist. Dies führt dazu, daß ausländische Kraftfahrzeuglenker für Fahrten
in die Schweiz oder in den Bregenzerwald den Pfändertunnel meiden und die durch Bregenz
führenden Bundesstraßen benutzen. Die im Auftrag des Wirtschaftsministeriums 1997 und 1998
durchgeführten Untersuchungen haben deutlich nachgewiesen, daß es durch die Vignettenpflicht
für den Pfändertunnel zu einer deutlichen Mautflucht auf die Stadtdurchfahrt kommt. So wurde im
August 1997 an Wochenenden 12 Prozent mehr Verkehr auf der B 190 gezählt, im Pfändertunnel
gab es gleichzeitig eine Abnahme von 13 Prozent. Im Jahresschnitt nahm der Pfänderverkehr an
den Wochenenden um 9.8 Prozent ab, der auf der B 190 in Bregenz aber um 8,2 Prozent zu. Damit
ist für die Stadt Bregenz und ihre Nachbargemeinden eine erhebliche zusätzliche Verkehrsbelastung
verbunden, die in den Hauptreisezeiten häufig unerträglich Ausmaße annimmt.
Entsprechende Vorstöße des Wirtschaftsministers für eine Befreiung der Vignettenpflicht wurden
vom früheren Finanzminister stets abgelehnt. Offenkundig waren dafür Befürchtungen maßgeblich,
daß es zu einem Einnahmenausfall beim Vignettenverkauf kommen könnte. Dem ist entgegenzu -
halten, daß aus dem erheblichen und rechtlich nicht verhinderbaren Umgehungsverkehr von vorn -
herein keine Einnahmen erzielt werden können und für jene Autofahrer, die in Richtung Feldkirch
fahren, auf der weiteren Autobahnstrecke dann ohnedies die Vignettenpflicht einsetzt.
Daher richten die unterzeichneten Bundesräte an den Herrn Bundesminister für Finanzen folgende

A n f r a g e :


1. Sind Sie bereit, einer Befreiung des Pfändertunnels von der Vignettenpflicht zuzustimmen?
2. Wenn Nein, warum nicht?
3. Wie begründen Sie diesfalls die Ungleichbehandlung der Umfahrungen von Kufstein und
Bregenz?

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HTML-Dokument erstellt: Feb 24 17:17