1695/J-BR BR

A n f r a g e


der Bundesräte Jürgen Weiss, Engelbert Schaufler und Ilse Giesinger
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Zentrales Melderegister
 
Mit der Meldegesetznovelle 1985 wurde unter anderem die Absicht verfolgt, den stufenweisen
Aufbau eines zentralen Melderegisters beim Bundesministerium für Inneres zu ermöglichen. In den
Erläuterungen der Regierungsvorlage für die 1991 vorgenommene Neufassung des Meldegesetzes
(Meldegesetz 1991; 279 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates
XVIII. GP) wurde darauf hingewiesen, dass es seit dem Inkrafttreten dieser Bestimmung am
1. Juni 1987 nicht gelungen sei, das Zentrale Melderegister in dem Umfang, in dem Meldebehör -
den das Melderegister automationsunterstützt führen, einzurichten. Dies wurde damals so begrün -
det: "Die Ursache hiefür ist vermutlich darin zu sehen, dass der Umgang mit automationsunter -
stützter Datenverarbeitung bei den als Meldebehörden fungierenden Gemeinden in der zweiten
Hälfte des vorigen Jahrzehntes noch vielfach auf Schwierigkeiten gestoßen ist, sodass die ersten
Versuche einer Umsetzung auf Widerstände stießen, die alsbald Entmutigung eintreten ließen.
Damit ergibt sich heute - mehr als vier Jahre nach Inkrafttreten der Gesetzesbestimmung - die
Tatsache, dass ein Zentrales Melderegister nicht besteht."
In den Erläuterungen der Regierungsvorlage für die 1994 im Rahmen des Hauptwohnsitzgesetzes
beschlossenen vorgenommenen Änderung des Meldegesetzes (1334 der Beilagen zu den Steno -
graphischen Protokollen des Nationalrates XVIII. GP) wurde darauf hingewiesen, dass eine
effektive Verwirklichung des Hauptwohnsitzes schwer ohne Zentrales Melderegister denkbar sei.
Nur mit diesem Instrument könne mit Sicherheit festgestellt werden, ob ein Einzelfall ein Mensch
sich tatsächlich nur an einem Ort im Bundesgebiet mit dem Hauptwohnsitz angemeldet hat. Da es
sich bei dem Zentralen Melderegister in dieser Konzeption um ein technisch besonders anspruchs -
volles Projekt handle, dessen Verwirklichung mehrere Jahre in Anspruch nehmen werde, wurde
vorgesehen, dass die betreffende Bestimmung erst am 1. Jänner 1998 in Kraft tritt.
Ungeachtet dieser langen Vorbereitungszeit ist offenkundig, dass das Zentrale Melderegister immer
noch nicht zur Verfügung steht, obwohl es für die bevorstehende Volkszählung des Jahres 2001
ausserordentlich wichtig wäre. Es ist daher abzusehen, dass sich aus der notwendigen Bereinigung
von Wohnsitzangaben nicht nur für das Österreichische Statistische Zentralamt, sondern auch für
die Gemeinden ein erheblicher zusätzlicher Verwaltungsaufwand entstehen wird.
Nach Zeitungsberichten strebt das Statistische Zentralamt eine Novelle zum Meldegesetz an,
wonach die Wohnsitzangaben der Volkszählung für die Wartung der Melderegister verwendet
werden dürfen. Darin wird für die Gemeinden eine bedeutende Verwaltungsvereinfachung
gesehen.
 
Daher richten die unterzeichneten Bundesräte an den Herrn Bundesminister für Inneres folgende
 

A n f r a g e:


1. Ist Ihnen bekannt, aus welchen Gründen das Vorhaben eines Zentralen Melderegister von Ihren
Vorgängern nicht fristgerecht umgesetzt wurde?
2. Was können Sie unternehmen, um die Einrichtung des Zentralen Melderegisters zu
beschleunigen?
3. Bis wann wird das Zentrale Melderegister zur Verfügung stehen?
4. Wie beurteilen Sie das Anliegen, wonach die Wohnsitzangaben der Volkszählung für die
Wartung der Melderegister verwendet werden sollen?
5. Werden Sie eine diesbezügliche Änderung des Meldegesetzes vorschlagen?

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HTML-Dokument erstellt: Mar 17 10:28