1719/J-BR BR

Anfrage


der Bundesräte Ing. Grasberger
und Kollegen
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Lärmbelästigung durch Motorräder
Das schöne Wetter im Frühjahr und Sommer lädt Motorradfahrer zu ausgedehnten
Spazierfahrten ein. Was für die Fahrer der Maschinen die Freiheit auf zwei Rädern ist,
bedeutet für die Anrainer von Ausflugsstrecken im ländlichen Gebiet aufgrund der
Lärmbelästigung einen Verlust an Freiheit und Lebensqualität. Die Anrainer der
Ausflugsstrecken im Bezirk Lilienfeld müssen an schönen Wochenenden mit einer
permanenten Lärmbelästigung leben.
§ 8 der Kraftfahrgesetz - Durchführungsverordnung (KDV) sieht vor, dass Motorräder bis zu
80 cm3 eine Lautstärke von 75 Dezibel, Motorräder zwischen 80 und 175 cm3 eine
Lautstärke von 77 dB und Motorräder über 175 cm3 eine Lautstärke von 80 dB aufweisen
dürfen. Die verschiedenen Grenzwerte führen zu einer Erschwerung der Vollziehbarkeit durch
die Behörden. Die Gendarmerie steht vor der schwierigen Aufgabe, zuerst den Lärmpegel mit
Lärmmeßgeräten festzustellen und dann zu überprüfen, ob die Lärmintensität dem Hubraum
entspricht oder diesen überschreitet. Ein weiteres Problem im Vollzug ist die Tatsache, dass
der Meßvorgang zur Ermittlung des Betriebs - und Fahrgeräusches aufgrund der
Getriebeauslegung zahlreicher Motorräder nur den unteren und damit leiseren
Drehzahlbereich erfaßt.
Aufgrund der schweren Vollziehbarkeit der Lärmschutzbestimmungen und der Tatsache, dass
das menschliche Gehör eine Steigerung von 5 Dezibel als doppelt so laut wahrnimmt, stellen
die unterzeichneten Bundesräte an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und
Technologie folgende

Anfrage:


1. Wie werden die verschiedenen Grenzwerte in §8 KDV erklärt, wenn in der
Wahrnehmung eine Steigerung um fünf Dezibel als doppelt so laut empfunden wird?
2. Ist Ihnen bekannt, dass die Bestimmung des § 8 KDV von der Behörde nur schwer
vollzogen werden kann? Planen Sie eine Vereinheitlichung der unterschiedlichen
Werte um den Vollzug zu erleichtern?
3. Während die Technik bei PKW und LKW fortschreitet und diese immer lärmarmer
werden, ist diese Entwicklung bei Motorrädern nicht zu beobachten. Könnte Ihrer
Ansicht nach eine Herabsenkung der Werte nicht vielleicht dazu führen, dass die
Hersteller von Motorrädern sich den gesetzlichen Bestimmungen anpassen müßten?
Gibt es Bestrebungen, die Grenzwerte hinunterzusetzen?
4. Gibt es Bestrebungen den Meßvorgang so auszudehnen, dass das gesamte
Drehzahlband (also auch die hohen und lauten Drehzahlen) des Motorrades erfaßt
werden?
5. Derzeit dürfen Motorräder einen Nahfeldpegel, der bei ¾ der Nenndrehzahl gemessen
wird und daher auch im höheren Drehzahlbereich die Geräuschwerte erfaßt, von 100
dB und mehr aufweisen. Gibt es Bestrebungen auch für den Nahfeldpegel einen
Grenzwert einzuführen?

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HTML-Dokument erstellt: Jul 19 10:50