1739/J-BR BR

DRINGLICHE ANFRAGE

Gem. § 61 Abs. 3 GO – BR


 
der Bundesräte Meier, Prähauser, Winter
und Genossen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend substanzschädigende Zwangsverschuldung der Österreichischen Bundesforste
zwecks kurzfristigem Stopfen von Budgetlöchern

 
Die Vorlage eines Entwurfes des Landwirtschaftsressorts für eine Novelle des
Bundesforstsgesetzes 1996 schafft die Grundlage für die seitens der Bundesregierung
beabsichtigte Erzwingung substanzschädigender Verschuldung der Österreichischen
Bundesforste AG in der Höhe von drei Milliarden Schilling, die zur Budgetsanierung dem
Finanzminister abzuliefern sind.
Nicht Substanzerhaltung bzw. Substanzvermehrung des Eigentümers im Sinne des
Wohlergehens des Betriebes und seiner Mitarbeiter, sondern die selbsternannten
Budgetzielsetzungen der blau - schwarzen Bundesregierung bestimmen Inhalt und Geist dieser
Vorgangsweise.
Dementsprechend breit hat sich seit Vorlage des Entwurfes durch den
Landwirtschaftsminister der Widerstand in der Öffentlichkeit gegen die befürchteten
Konsequenzen aus dem Zwangsverkauf von 30.000 bis 50.000 Hektar bzw. die
Zwangsverschuldung eines hervorragenden Betriebes im Eigentum der Republik Österreich
entwickelt.
Vernichtend sind aber auch die Stellungnahmen dazu, etwa die des Verfassungsdienstes des
Bundeskanzleramts, die sowohl schwere inhaltliche als auch formale Mängel anführt.
Aus diesen Gründen stellen die unterzeichneten Bundesräte nachstehende

Anfrage:


1. Sind Sie vor dem Hintergrund des massiven Widerstands führender Politiker aus den
Bundesländern, seitens Umweltorganisationen, Naturfreunde und Alpinvereine,
zahlreicher Medien zu einer ,,Nachdenkpause" zur Nutzung für einen Dialog mit den
Gegnern des Ausverkaufes von Wäldern und Trinkwasserressourcen bereit?
2. Ist Ihr Vorgehen, die Inituerung eines schweren Substanzverlustes zugunsten des
kurzfristigem Stopfens von Budgetlöchern auf Kosten eines hervorragend geführten
Unternehmens der Republik Österreichs mit Ihrer Ministerverantwortlichkeit zu
vereinbaren?
3. Halten Sie es für betriebswirtschaftlich verantwortbar und volkswirtschaftlich sinnvoll,
ein Unternehmen, welches laufend beträchtliche Beträge jährlich an das
Finanzministerium abführt, auf Kosten künftiger Generationen mit einer derartigen
Hypothek zu belasten?
4. Wie hoch werden die immer wieder angesprochenen Einsparungen im Zusammenhang
mit den in Aussicht gestellten Verwaltungsvereinfachungen im Bereich der Seen konkret
in Schilling pro Jahr sein?
5. Wie interpretieren Sie den vor allem in der bäuerlichen Bevölkerung weit verbreiteten
Spruch "Nur der dümmste Bauer verkauft seinen Wald" vor dem Hintergrund des durch
diese Gesetzesvorlage der Österreichischen Bundesregierung erzwungenen Verkaufes von
30.000 bis 50.000 Hektar Wald durch die österreichischen Bundesforste?
 
Unter einem wird in formellem Sinn verlangt, diese Anfrage im Sinne des § 61 Abs. 3 BO-BR
nach Erledigung der Tagesordnung dringlich zu behandeln.

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HTML-Dokument erstellt: Oct 16 15:45