1750/J-BR BR
Eingelangt am: 09.11.2000
 

DRINGLICHE ANFRAGE

gem. § 61 Abs. 3 GO - BR


 
der Bundesräte Prof. Konecny
und GenossInnen
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Handlungsunfähigkeit seines Ressorts
 
 
Gem. Art. 69 unserer Bundesverfassung sind mit den obersten Verwaltungsgeschäften des
Bundes der Bundeskanzler, der Vizekanzler und die übrigen Bundesminister betraut. Nach
dem Bundesministeriengesetz kommt dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und
Technologie besondere Verantwortung zu. Er hat bedeutsame Agenden für die Republik
Österreich im Rahmen seiner Amtstätigkeit wahrzunehmen, die massive Auswirkungen auf
die BürgerInnen direkt, aber auch auf die Finanzen der Republik ausüben.
Politisch ist der Bundesminister für seine Amtsführung dem Nationalrat (Misstrauensvotum)
und dem Bundespräsidenten verantwortlich. Aber auch der Bundesrat hat das Recht, die
Anwesenheit eines Ministers bei den Ausschuss - oder Plenarberatungen zu verlangen, sowie
das Recht und die Pflicht, die Amtsführung des Bundesministers zu kontrollieren.
Bundesminister Schmid gab am Samstag, dem 4. November dieses Jahres bekannt, dass seine
Batterien leer seien und dass er sein Amt als Minister zurücklege und sich aus der Politik
zurückziehe. Das Ministeramt sei vielleicht etwas schwerer gewesen als er selbst gedacht
hatte. Als weiteren Grund für seinen Rücktritt nannte Schmid das erschütternde Ergebnis der
FP bei der steirischen Landtagswahl und den parteiinternen Umgang mit der
Spitzenkandidatin Zierler.
Gem. Art. 74 Abs. 3 B - VG hat eine Enthebung vom Amt auf eigenen Wunsch des
Regierungsmitgliedes durch den Bundespräsidenten zu erfolgen. Die verfassungsrechtliche
Situation ist also klar und eindeutig.
Umso überraschender ist die Mitteilung, die in der Wiener Zeitung vom Dienstag,
7. November 2000 veröffentlicht wurde, in der nachzulesen ist, dass Schmid sich selbst diese
Woche Urlaub genommen habe und alle Termine abgesagt habe. "Die Arbeit geht weiter -
auch ohne Minister", hieß es aus dem Kabinett Schmid‘s. Er habe mitgeteilt, dass er ab sofort
Urlaub konsumiere, so die Vorarlberger Nachrichten vom selben Tag. Dazu ist festzuhalten,
dass ein Bundesminister rund öS 200.000 monatlich verdient. Schmid also in seinem
selbstgewählten Urlaub ca. öS 70.000 arbeitslosen Einkommen noch zusätzlich erhält.
Aus all diesen Umständen wird das Chaos des Kabinetts Schüssel/Riess - Passer immer
deutlicher. Die Regierung wird nunmehr das dritte Mal umgebildet; die letzten Rücktritte
erfolgten im Wochenabstand; kompetente Nachfolger werden nicht gefunden.
Die mangelnde Führungs - und Handlungskompetenz von Schüssel und Riess - Passer wird
durch den Umstand betont, dass mit der Regierungsumbildung auf die Ergebnisse des a.o.
Kärntner Landesparteitages der FPÖ am 15. November 2000 gewartet werden dürfte, damit
das einfache Parteimitglied Jörg Haider der vorgeblichen Parteivorsitzenden Riess - Passer
mitteilen kann, wen sie als neues Mitglied der Bundesregierung gegenüber dem
Bundeskanzler nominieren darf.
Dieses völlig misslungene Krisenmanagement der Regierung Schüssel/Riess - Passer hat dazu
geführt, dass täglich neue Spekulationen - zum größten Teil von der FP - Spitze selbst
ausgelöst - über die Zusammensetzung der Bundesregierung und sonstige Umbildungen
durch die Medien geistern; allerdings die Sacharbeit bleibt zum Schaden der Republik liegen.
Daneben hat diese Bundesregierung ein weiteres Problem, das mit Justizminister Böhmdorfer,
der nach Angaben ehemaliger Mitarbeiter eine illegale 5 Millionen Schilling - Spende für die
FPÖ als Anwalt übernommen haben soll zusammenhängt. Da ihm darüber hinaus noch ihm
vorgeworfen wird, illegal beschaffte Polizeiakten in Prozessen, die er im Auftrag von FP -
Funktionären geführt hat, verwendet zu haben ist nur mehr eine Frage der Zeit, bis eine
neuerliche Umbildung der Bundesregierung erfolgen wird.
Aus diesen Gründen stellen die unterzeichneten Bundesräte nachstehende
 
 

Anfrage:


1. Wann werden Sie die Funktion als Bundesminister für Verkehr, Innovation und
Technologie gegenüber dem Bundespräsidenten zurücklegen?
2. Wer vertritt Sie in Ihrem, am Samstag, dem 4. November 2000 angetretenen, Urlaub bis
zur endgültigen Demission?
3. Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt diese Vertretung?
4. Welche Handlungen in Ihrer Funktion als Minister haben Sie seit Samstag, dem
4. November 2000, gesetzt?
5. Welche Handlungen hat Ihr Vertreter für diesen Ressortbereich seit diesem Zeitpunkt
gesetzt?
6. Wie beurteilen Sie die Situation des Ressorts gegenwärtig?
 
 
 
Unter einem wird gem. § 61 Abs. 3 GO - BR verlangt, diese Anfrage vor Eingang in die
Tagesordnung dringlich zu behandeln.

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HTML-Dokument erstellt: Nov 10 14:29